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A 7: Um- und Ausbau der Tank- und Rastanlage Göttingen mit Neubau der Anschlussstelle Rosdorf

Planfeststellungsverfahren


Kartengrundlage: www.lgln.niedersachsen.de   Bildrechte: Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (www.lgln.niedersachsen.de)
Ausbau der Tank- und Rastanlage Göttingen und Neubau der Anschlussstelle Rosdorf: Übersichtslageplan (Download als PDF unten).

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr hat bis zur Übernahme durch die Autobahn GmbH des Bundes in ihrem Geschäftsbereich Gandersheim die Planungen für den Neubau der Anschlussstelle Rosdorf (Planungsname "Mengershausen") und den Um- und Ausbau der Tank- und Rastanlage Göttingen im Zuge der A 7 von Betr.-km 270,768 bis Betr.-km 272,975 in den Gemarkungen Rosdorf, Mengershausen und Lemshausen mit trassenferner Kompensationsmaßnahme in der Gemarkung Sudheim (Stadt Northeim), betrieben. Mit dem 1. Januar 2021 ist die Planungszuständigkeit auf die Autobahn GmbH des Bundes übergegangen.

Die vorliegende Planung umfasst den Neubau der Anschlussstelle Rosdorf sowie den Um- und Ausbau der Tank- und Rastanlage Göttingen sowie die erforderlichen Kompensationsmaßnahmen. Die Tank- und Rastanlage Göttingen-Ost soll nach der Erweiterung u. a. 115 Lkw- und 100 Pkw-Parkstände aufweisen, die Tank- und Rastanlage Göttingen-West 39 Lkw- und 77 Pkw-Parkstände.

Das hierfür erforderliche Planfeststellungsverfahren wurde am 26. August 2015 eingeleitet.

Die Planunterlagen haben in der Zeit vom 16. September 2015 bis einschließlich 15. Oktober 2015 bei der Gemeinde Rosdorf, der Stadt Göttingen und der Stadt Northeim zur allgemeinen Einsichtnahme ausgelegen. Jeder, dessen Belange durch die Planung berührt werden, konnte bis einschließlich 29. Oktober 2015 Einwendungen erheben. Nach Ablauf der Einwendungsfrist sind weitere Einwendungen vom Verfahren ausgeschlossen.

Eingegangen sind 19 Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie zehn private Einwendungen. Schwerpunkte sind u. a. die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen, die Lage der Kompensationsmaßnahmen sowie die Forderung nach weitergehenden Lärmschutzmaßnahmen. Die Stellungnahmen und Einwendungen wurden dem Antragsteller zur Bearbeitung übersandt.

Der Erörterungstermin fand am 27. Juni 2019 in Rosdorf statt.

Das Verfahren wird fortgesetzt.



Ein Teil der vom Antragsteller eingereichten Planunterlagen wird hier zur allgemeinen Information veröffentlicht. Die rechtlichen Vorgaben und Fristen des Planfeststellungsverfahrens bleiben hiervon unberührt. Ein Rechtsanspruch lässt sich aus dieser Veröffentlichung nicht ableiten.

Eingereichte Planunterlagen (Auszug):

A 7: Tank- und Rastanlage
Link zur Vorhabenträgerin:

Hinweis

Artikel-Informationen

erstellt am:
27.08.2015
zuletzt aktualisiert am:
13.07.2023

Ansprechpartner/in:
Friedrich Finke

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernat 41 (Planfeststellung)
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Tel: (0511) 3034-2808
Fax: (0511) 3034-2099

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