A 7: Erweiterung der Tank- und Rastanlage Allertal und Neubau der Anschlussstelle Allertal
Planfeststellungsbeschluss wird beklagt
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr hat bis zur Übernahme durch die Autobahn GmbH des Bundes in ihrem Geschäftsbereich Verden die Planungen für die Erweiterung der Tank- und Rastanlage „Allertal“ (Ost- und Westseite) sowie den Neubau der Anschlussstelle Allertal im Zuge der Bundesautobahn 7 von Betr.-km 104,822 bis Betr-km 106,898, betrieben. Mit dem 1. Januar 2021 ist die Planungszuständigkeit auf die Autobahn GmbH des Bundes übergegangen.
Gegenstand der vorliegenden Planung ist im Wesentlichen die Erweiterung der Tank- und Rastanlage durch Schaffung zusätzlicher Park- und Stellplatzflächen für Lkw und Busse sowie die Umgestaltung der vorhandenen Tank- und Rastanlage Allertal-Ost. Zusätzlich soll als Ersatz für die über die Rastanlage führende Behelfs-Anschlussstelle eine neue Anschlussstelle an der L 180 gebaut werden. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Essel, Engehausen, Marklendorf, Buchholz (Aller), Westenholz, Wettmar, Wieckenberg, Fuhrberg und Hademstorf benötigt.
Das für diese Maßnahme erforderliche Planfeststellungsverfahren wurde am 29. Januar 2016 eingeleitet. Die Planunterlagen haben in der Zeit vom 16. Februar 2016 bis einschließlich 15. März 2016 bei der Samtgemeinde Schwarmstedt, der Samtgemeinde Ahlden, der Gemeinde Wietze, der Stadt Burgwedel sowie der Stadt Walsrode zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich ausgelegen.
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, konnte bis spätestens zwei Wochen nach Ende der Auslegung, also bis einschließlich 29. März 2016, bei den auslegenden Stellen oder bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Einwendungen gegen den Plan erheben.
Fristgerecht eingegangen sind elf private Einwendungen sowie 20 Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange. Schwerpunkte der Einwendungen sind im Wesentlichen die Geltendmachung von Bewirtschaftungserschwernissen in Land- und Forstwirtschaft sowie bei einigen Einwendern die Nichtbereitschaft, ihre im Rahmen der naturschutzrechtlichen Kompensationsplanung vorgesehenen Flächen dem Vorhabenträger zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus wurde die Befürchtung zusätzlicher Lärm- und Abgasbelästigungen sowie verstärkter Vermüllung und Verschmutzung angrenzender Bereiche geäußert.
Insbesondere aufgrund von privaten Einwendungen gegen die Inanspruchnahme von Grundstücken im Rahmen der naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wurde seitens der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Verden eine Änderung der bisherigen Planung vorgenommen. Die ursprünglichen Auslegungsunterlagen sind überarbeitet und aktualisiert worden und um einige Sachverständigengutachten (insbesondere zur Wasserrahmenrichtlinie und Tausalzgutachten) ergänzt worden.
Die geänderten Planunterlagen lagen in der Zeit vom 14. August 2020 bis 14. September 2020 in der Samtgemeinde Ahlden, der Samtgemeinde Schwarmstedt, der Stadt Celle, der Stadt Walsrode sowie den Gemeinden Dörverden, Winsen (Aller) und Wietze zur allgemeinen Einsicht öffentlich aus.
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, konnte bis spätestens zwei Wochen nach Ende der Auslegung, also bis einschließlich 13. Oktober 2020, bei den auslegenden Stellen oder bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Einwendungen gegen den Plan erheben. Einwendungen sind nach Ablauf der vorgenannten Einwendungsfrist ausgeschlossen (§ 73 Abs. 4 VwVfG). Der Einwendungsausschluss beschränkt sich bei Einwendungen und Stellungnahmen, die sich auf die Schutzgüter nach § 2 Abs. 1 UVPG beziehen, nur auf dieses Verwaltungsverfahren.Ursprünglich erhobene Einwendungen und abgegebene Stellungnahmen werden im Verfahren weiterhin berücksichtigt, sofern sie nicht zurückgenommen worden sind beziehungsweise werden.
Im Rahmen der 2. Auslegung der geänderten Planfeststellungsunterlagen sind 16 Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und vier Einwendungen fristgerecht eingegangen. Schwerpunkte der Einwendungen sind im Wesentlichen die Erforderlichkeit zusätzlicher Lkw-Stellplätze sowie der Anschlussstelle Allertal und die davon ausgehenden Emissionen. Zudem wird befürchtet, dass es zu erhöhter Kriminalität und Vermüllung kommt. Die Stellungnahmen und Einwendungen wurden dem Antragsteller zur Bearbeitung übersandt.
Wegen der im Zuge der Covid-19-Pandemie geltenden Kontaktbeschränkungen und Abstandsregelungen wurde anstelle eines Erörterungstermins eine Online-Konsultation gemäß § 5 Abs. 2 und 4 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der Covid-19-Pandemie in der Zeit vom 29. Oktober 2021 bis zum 12. November 2021 durchgeführt. Die Online-Konsultation war nicht öffentlich. Die Teilnahme wurde beschränkt auf diejenigen, die sich in dem Planfeststellungsverfahren geäußert haben, sowie für Betroffene. Der zu erörternde Sachverhalt wurde in dem o. g. Zeitraum für die am Erörterungstermin Teilnahmeberechtigten in anonymisierter Form bereitgestellt.
Im Rahmen der durchgeführten Online-Konsultation sind insgesamt zehn Äußerungen eingegangen. Darunter waren sechs Äußerungen von Trägern öffentlicher Belange und vier von Beteiligten bzw. Betroffenen.
Der Planfeststellungsbeschluss erging am 13.05.2022. Er lag zusammen mit den planfestgestellten Planunterlagen in der Zeit vom 28. Juni 2022 bis einschließlich 11. Juli 2022 bei der Samtgemeinde Schwarmstedt, Samtgemeinde Ahlden, Stadt Walsrode, Stadt Celle, Gemeinde Wietze und Gemeinde Dörverden zur allgemeinen Einsichtnahme aus und konnte in diesem Zeitraum auf der Internetseite der Planfeststellungsbehörde heruntergeladen und eingesehen werden.
Darüber hinaus kann der Planfeststellungsbeschluss auch hier oder zusammen mit dem festgestellten Plan (ungesiegelt) auch nach Abschluss des Verfahrens online im zentralen UVP-Portal des Landes Niedersachsen eingesehen werden.
Der Beschluss wird vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg beklagt. Die Bestandskraft (Unanfechtbarkeit) bleibt daher abzuwarten.
Ein Teil der vom Antragsteller eingereichten Planunterlagen wird hier zur allgemeinen Information veröffentlicht. Die rechtlichen Vorgaben und Fristen des Planfeststellungsverfahrens bleiben hiervon unberührt. Ein Rechtsanspruch lässt sich aus dieser Veröffentlichung nicht ableiten.
Eingereichte Planunterlagen (Auszug):
Artikel-Informationen
erstellt am:
01.02.2016
zuletzt aktualisiert am:
15.11.2022
Ansprechpartner/in:
Iris Schütte
Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernat 41 (Planfeststellung)
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Tel: (0511) 3034-2915
Fax: (0511) 3034-2099