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A 33: Neubau von der A1 (nördlich Osnabrück) bis zur A 33 / B 51n (Ortsumgehung Belm)

Planfeststellungsverfahren


Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) hat bis zur Übernahme durch die Autobahn GmbH des Bundes in ihrem Geschäftsbereich Osnabrück die Planungen für den Neubau der A 33 zwischen der A 1 (nördlich Osnabrück) und der A 33/B 51n (Ortsumgehung Belm), betrieben. Mit dem 1. Januar 2021 ist die Planungszuständigkeit auf die Autobahn GmbH des Bundes übergegangen.

Der hier beantragte Abschnitt beginnt mit Bau-Kilometer (Bau-km) 39+990 an der A1 (nördlich Osnabrück) und endet mit Bau-km 49+430 westlich der Gemeinde Belm mit dem Anschluss an die Bundesstraße B51n (Ortsumgehung (OU) Belm). Die Gesamtlänge beträgt ohne Anschlussrampen und Überführungs- oder Verteilerfahrbahnen etwa 9,5 Kilometer. Der Trassenverlauf führt durch die Gebiete der Stadt Bramsche sowie der Gemeinden Wallenhorst und Belm und tangiert nördlich die Stadt Osnabrück. Der Streckenabschnitt bildet damit den Lückenschluss zwischen der A1 im Norden und dem derzeit vorhandenen Streckenende in Höhe der Gemeinde Belm.

Die Antragstrasse quert von Bau-km 40+026 bis Bau-km 42+214 das Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Gebiet DE 3614-334 „Fledermauslebensraum Wiehengebirge bei Osnabrück“. Unvermeidliche Zerschneidungswirkungen werden durch zwei Grünbrücken und drei Faunabrücken sowie vier weitere Faunapassagen (zwei Überführungsbauwerke und zwei Unterquerungen) gemindert. Zusätzlich werden entlang der Neubaustrecke abschnittsweise zahlreiche Kollisions- und Irritationsschutzeinrichtungen (Zäune/Wände) angelegt.

Die Planunterlagen wurden nach vorheriger Bekanntmachung gemäß den Bestimmungen des Planungssicherstellungsgesetzes in der Zeit vom 26.10.2020 bis 25.11.2020 auf der hierfür bestimmten Verfahrensseite der Planfeststellungsbehörde im Internet veröffentlicht; über diesen Zeitraum hinaus sind sie auch im UVP-Portal des Landes Niedersachsen weiterhin einsehbar. Einwendungen gegen das Vorhaben konnten bis zum 03.02.2021 erhoben werden.

Fristgerecht sind 512 Privateinwendungen gegen das Vorhaben eingegangen; daneben liegen 29 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange vor.

Die eingereichten Einwendungen befassen sich mit vielfältigen Themen und Belangen. Ein besonderer Fokus liegt hierbei auf den Auswirkungen für Natur und Landschaft. Mit der Durchfahrung des Waldgebietes Wiehengebirge und die damit verbundenen Flächenverluste und Zerschneidungswirkungen werden vielschichtige Auswirkungen befürchtet. Diese liegen zum einen bei Belangen der Wasserwirtschaft oder der Naherholung. Zum anderen werden auch negative Auswirkungen des Vorhabens auf das Klima und auf geschützte Arten und Lebensräume kritisiert. Unter den aufgabenbezogenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange liegen mit Blick auf die bei Realisierung des Autobahnvorhabens prognostizierte Entlastung der B 68 im Stadtgebiet von Osnabrück auch befürwortende Äußerungen vor.

Die vorliegenden Einwendungen und Stellungnahmen wurden zunächst gesammelt an die Autobahn GmbH des Bundes zur Auswertung, Prüfung und Gegenäußerung übergeben; im weiteren Verfahren wird auch die abzuwartende Stellungnahme der EU-Kommission einzubeziehen und zu berücksichtigen sein, deren Einholung im Hinblick auf die Betroffenheit der Erhaltungsziele des FFH-Gebietes DE 3614-334 „Fledermauslebensraum Wiehengebirge bei Osnabrück“ beantragt wurde.

Im Zuge der Auswertung und Bearbeitung der Einwendungen und Stellungnahmen hat die Vorhabenträgerin die Änderung des Plans beantragt. Im Rahmen der Änderung wurde der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) aktualisiert und ergänzt. Im Wesentlichen wurden die wassertechnischen und umweltfachlichen Untersuchungen angepasst; neu in das Verfahren eingebracht wurde u. a. ein Fachbeitrag Klimaschutz.

Der Plan wird in der Zeit vom

06.11.2024 bis einschließlich zum 05.12.2024

auf der Internetseite der NLStBV

https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview

elektronisch veröffentlicht. Betroffene können bis einschließlich zum 20.01.2025 bei der NLStBV (Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde) Einwendungen gegen den geänderten Plan erheben. Nähere Informationen dazu sind der Bekanntmachung zu entnehmen. Der Plan ist auch im zentralen UVP-Portal des Landes Niedersachsen für die Öffentlichkeit zugänglich.


Ein Teil der vom Antragsteller eingereichten Planunterlagen wird hier zur allgemeinen Information veröffentlicht. Die rechtlichen Vorgaben und Fristen des Planfeststellungsverfahrens bleiben hiervon unberührt. Ein Rechtsanspruch lässt sich aus dieser Veröffentlichung nicht ableiten.

Eingereichte Planunterlagen (Auszug):

Bundesautobahn 33
Link zur Vorhabenträgerin:

Hinweis:

Über den unten stehenden Link "E-Mail an Ansprechpartner/in" können keine formwirksamen Einwendungen erhoben werden. Einwendungen müssen unterschrieben sein, um formwirksam erhoben zu sein.

Artikel-Informationen

erstellt am:
06.11.2020
zuletzt aktualisiert am:
25.10.2024

Ansprechpartner/in:
Werner Hindahl

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernat 41 (Planfeststellung)
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Tel: (0511) 3034-2042
Fax: (0511) 3034-2099

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