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A 2: Erweiterung der Rastanlage Calenberger Land

Planfeststellungsverfahren


Kartengrundlage: www.lgln.niedersachsen.de   Bildrechte: Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (www.lgln.niedersachsen.de)
Der geplante Ausbau der Rastanlage Calenberger Land: Übersichtslageplan (Download als detailliertes PDF unten).

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Hannover, plant den Umbau der Rastanlage Calenberger Land zur Tank- und Rastanlage im Zuge der Bundesautobahn 2 im Ortsteil Bantorf der Stadt Barsinghausen in Fahrtrichtung Hannover. Der Ausbaubereich erstreckt sich parallel der A 2 im Abschnitt 80 von Station 0,776 bis Station 1,948.

Die vorliegende Planung umfasst den Rückbau der bestehenden Rastanlage und den Neubau der Tank- & Rastanlage Calenberger Land im Zuge der A 2 zwischen der Anschlussstellen Bad Nenndorf und Wunstorf-Kolenfeld. Nach dem Neubau sollen 278 Lkw-, 130 Pkw-Parkstände, 13 Parkstände für Busse und Pkw mit Anhänger sowie ein 250 m langer Parkstreifen für Schwerlasttransporte zur Verfügung stehen. Für das Vorhaben werden Flächen in den Gemarkungen Bantorf, Wichtringhausen und Ostermunzel in der Stadt Barsinghausen, in der Gemarkung Waltringhausen in der Stadt Bad Nenndorf sowie in der Gemarkung Riehe in der Gemeinde Suthfeld beansprucht.

Das Verfahren wurde am 16. März 2017 eingeleitet. Die Planunterlagen haben in der Zeit vom 22. März 2017 bis einschließlich 19. Mai 2017 bei der Stadt Barsinghausen und vom 6. April 2017 bis einschließlich 19. Mai 2017 bei der Samtgemeinde Nenndorf zur allgemeinen Einsichtnahme ausgelegen. Darüber hinaus konnten die Planfeststellungsunterlagen im o. g. Auslegungszeitraum auch unter http://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview eingesehen werden.

Jeder, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, konnte gem. § 73 Abs. 4 S. 1 VwVfG vom 22. März 2017 bis einschließlich 2. Juni 2017 Einwendungen erheben.

Im Rahmen des Anhörungsverfahrens sind 34 Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und 8 Einwendungen Privater eingegangen. Schwerpunkte der Einwendungen sind im Wesentlichen die Geltendmachung der Existenzgefährdung, Ersatzland und Bewirtschaftungserschwernisse der Landwirtschaft. Die Stellungnahmen betreffen im Wesentlichen jagdrechtliche Belange, Leitungsrechte sowie die Nutzung von landwirtschaftlichen Wegeflächen. Die Stellungnahmen und Einwendungen wurden dem Antragsteller zur Bearbeitung übergeben.

Das Verfahren wird fortgesetzt.



Ein Teil der vom Antragsteller eingereichten Planunterlagen wird hier zur allgemeinen Information veröffentlicht. Die rechtlichen Vorgaben und Fristen des Planfeststellungsverfahrens bleiben hiervon unberührt. Ein Rechtsanspruch lässt sich aus dieser Veröffentlichung nicht ableiten.

Eingereichte Planunterlagen:

Tank- und Rastanlage A 2

Hinweis:

Über den unten stehenden Link "E-Mail an Ansprechpartner/in" können keine formwirksamen Einwendungen erhoben werden. Einwendungen müssen unterschrieben sein, um formwirksam erhoben zu sein.

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.03.2017
zuletzt aktualisiert am:
04.09.2020

Ansprechpartner/in:
Iris Schütte

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernat 41 (Planfeststellung)
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Tel: (0511) 3034-2915
Fax: (0511) 3034-2099

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