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A 1: Neubau der Tank- und Rastanlage Elbmarsch

Planfeststellungsverfahren


Kartengrundlage: www.lgln.niedersachsen.de   Bildrechte: Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (www.lgln.niedersachsen.de)
Die geplante Tank- und Rastanlage Elbmarsch an der A 1: Übersichtslageplan (Download als detailliertes PDF unten).

An der Autobahn 1 soll zwischen dem Maschener Kreuz (A 39, früher A 250) und der Anschlussstelle Hamburg-Harburg unter dem Namen "Elbmarsch" eine bewirtschaftete Tank- und Rastanlage entstehen.

Die vorliegende Planung umfasst den Neubau der beidseitigen Tank- und Rastanlage an der A 1 zwischen km 10,585 und km 11,994 in der Gemeinde Seevetal, Ortsteil Meckelfeld, Gemarkungen Klein Moor und Meckelfeld, ca. 1 km südlich der Grenze zur Freien und Hansestadt Hamburg. Für Kompensationsmaßnahmen außerhalb des Trassenbereiches werden auch Flächen im Bereich der Gemeinde Seevetal, Ortsteil Meckelfeld, Gemarkung Over, in Anspruch genommen.

Das hierfür nötige Planfeststellungsverfahren wurde am 15. Oktober 2012 eingeleitet. Antragsteller war der regionale Geschäftsbereich Verden der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Mit dem 1. Januar 2021 ist die Planungszuständigkeit sowohl für die neuen als auch für die laufenden Autobahnplanungen auf die Autobahn GmbH des Bundes übergegangen.

Die Planunterlagen haben zunächst in der Zeit vom 5. November 2012 bis einschließlich 4. Dezember 2012 bei der Gemeinde Seevetal zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich ausgelegen.

Entgegen dem an die Auslegungsgemeinde erteilten Auftrag der Planfeststellungsbehörde wurde die Auslegung auf Grund eines Versehens nicht, wie in der Hauptsatzung der Gemeinde Seevetal vorgeschrieben, im Amtsblatt des Landkreises Harburg bekannt gemacht. Zur Heilung dieses Verfahrensfehlers haben die Planfeststellungsunterlagen über den 4. Dezember 2012 hinaus in der Zeit vom 7. Januar 2013 bis einschließlich 6. Februar 2013 erneut bei der Gemeinde Seevetal zur allgemeinen Einsichtnahme ausgelegen.

Jeder, dessen Belange durch die Planung berührt werden, konnte bis einschließlich 20. Februar 2013 Einwendungen erheben. Nach Ablauf der Einwendungsfrist sind weitere Einwendungen vom Verfahren ausgeschlossen.

Eingegangen sind 17 Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, davon ein Naturschutzverein, sowie rund 6.400 private Einwendungen. Schwerpunkte sind landwirtschaftliche Belange, Standortfragen sowie Fragen zu Immissionen, Naherholung, Natur und Landschaft, Grundwasser und Wertminderung. Die Stellungnahmen und Einwendungen wurden dem Vorhabenträger (Antragsteller) zur Bearbeitung übergeben.

Das Verfahren wird fortgesetzt.



Die vom Antragsteller eingereichten Planunterlagen werden hier zur allgemeinen Information veröffentlicht. Die rechtlichen Vorgaben und Fristen des Planfeststellungsverfahrens bleiben hiervon unberührt. Ein Rechtsanspruch lässt sich aus dieser Veröffentlichung nicht ableiten.

A 1: Tank- und Rastanlage
Link zur Vorhabenträgerin:

Artikel-Informationen

erstellt am:
25.10.2012
zuletzt aktualisiert am:
31.01.2022

Ansprechpartner/in:
Werner Hindahl

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernat 41 (Planfeststellung)
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Tel: (0511) 3034-2042
Fax: (0511) 3034-2099

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