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±525-kV-HGÜ-Offshore-Netzanbindungssystem Konverterplattform NOR-9-3 – Unterweser für den Bereich der 12-sm-Grenze bis Anlandungspunkt Dornumergrode – Abschnitt Seetrasse

Planfeststellungsbeschluss ergangen


Das Gesamtvorhaben NOR-9-3 umfasst die Errichtung einer ±525 kV-Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungs-Stromleitung (HGÜ-Stromleitung) von der Offshore-Plattform NOR-9-3 über Baltrum bis zur Konverterstation Unterweser und dient dem Netzanschluss von Windparkflächen in den FEP-Gebieten N-9 und N-10.

Die NOR-9-3-Leitung beginnt nordwestlich von Baltrum in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ). Sie wird mit anderen Trassen gebündelt, die ebenfalls über den Grenzkorridor III in das Küstenmeer geführt werden. Im Küstenmeer folgt NOR-9-3 dem Baltrum-Korridor. Im Anschluss quert die Trasse die Insel Baltrum sowie das ostfriesische Wattenmeer und landet in Dornumergrode (Landkreis Aurich) an. Dabei wird im Bereich des Anlandungspunktes nahe Dornumergrode das Seekabel durch eine Muffe mit dem Landkabel verbunden. Landseitig wird NOR-9-3 um den Jadebusen herum bis zur Konverterstation Unterweser geführt. Insgesamt beträgt die Trassenlänge von NOR-9-3 ca. 276 km, davon 166 km auf See und rund 110 km zu Lande.

In Planung und Genehmigung unterliegt das Gesamtvorhaben unterschiedlichen behördlichen Zuständigkeiten und ist daher in 5 Abschnitte unterteilt.

Auch für das in Parallellage verlaufende seeseitige Vorhaben ±525 kV-HGÜ-Offshore-Netzanbindungssystem, Konverterplattform NOR-9-2 – Wilhelmshaven 2 für den Bereich der 12-sm-Grenze bis Anlandungspunkt Dornumergrode – Abschnitt Seetrasse – erfolgt ein gesondertes Planfeststellungsverfahren.

Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens ist der Abschnitt: 12-sm-Grenze bis Anlandungspunkt Dornumergrode (Seetrasse).

Die Tennet Offshore GmbH, Bernecker Straße 70, 95448 Bayreuth (Vorhabenträgerin), hat für die Errichtung und den Betrieb der seeseitigen Netzanbindung NOR-9-3 der Offshore-Plattform NOR-9-3 mittels einer ±525-kV-Gleichstromleitung im o. g. Abschnitt die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Abs. 4 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Verbindung mit §§ 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Dezernat 41 „Planfeststellung“, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt.

Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der Dornumergrode der Gemeinde Dornum sowie den Gemarkungen Ostfriesisches Wattenmeer und Baltrum der Gemeinde Baltrum, beansprucht.

Der Abschnitt der geplanten Trasse vom Beginn der 12-Seemeilen-Grenze über die Insel Baltrum bis zum Anlandungspunkt Dornumergrode beträgt ca. 36 km. NOR-9-3 verläuft dabei in südöstlicher Richtung auf den Nordstrand von Baltrum zu. Baltrum wird vorwiegend über eine Kabelschutzrohranlage gequert, die im Horizontalspülbohrverfahren hergestellt wird. Die Trasse führt im Weiteren durch das Watt und das Riffgat zum Anlandungspunkt Dornumergrode. Hier erfolgen der Landzugang wiederum über eine durch Horizontalspülbohrverfahren hergestellte Kabelschutzrohranlage sowie der Anschluss an den Landkabelabschnitt der Leitung mittels einer Übergangsmuffe.

Vom 17. August 2023 bis einschließlich zum 18. September 2023 fand die Auslegung der Planunterlagen in elektronischer Form gemäß § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) statt. Die Planunterlagen konnten in dem Auslegungszeitraum auf der Internetseite der Planfeststellungsbehörde (https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview) eingesehen und heruntergeladen werden.

Daneben lagen die Planunterlagen nach § 3 Abs. 2 S. 1 PlanSiG als zusätzliches Informationsangebot im oben genannten Zeitraum auch in der Gemeinde Baltrum sowie der Gemeinde Dornum zur Einsichtnahme aus. Zudem sind die Planunterlagen auch auf der Internetseite des zentralen UVP-Portals des Landes Niedersachsen und dort auch über den Auslegungszeitraum hinaus zugänglich.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt wurde, konnte bis einschließlich zum 18. Oktober 2023 (Ende der Einwendungsfrist) Einwendungen gegen den Plan geltend machen. Die möglicherweise durch das Vorhaben berührten Träger öffentlicher Belange hatten ebenfalls die Möglichkeit, bis zum 18. Oktober 2023 eine Stellungnahme abzugeben. Nach Ablauf der Äußerungsfrist sind weitere Einwendungen vom Verfahren ausgeschlossen.

Eingegangen sind insgesamt 33 Äußerungen; davon 32 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange und eine Äußerung einer Naturschutzvereinigung. Eine Stellungnahme eines Trägers öffentlicher Belange ist noch verfristet eingegangen.

Die Vorhabenträgerin erstellt zu den eingegangenen Äußerungen jeweils eine entsprechende Gegenäußerung.

Ein Erörterungstermin findet gemäß § 43 a Nr. 3 Satz 2 lit. a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) nicht statt. Stattdessen wurden mit den Trägern öffentlicher Belange drei online Behördentermine durchgeführt, um die kritischen bzw. problematischen Punkte aus den eingegangenen Stellungnahmen besprechen zu können.

Im Laufe des Verfahrens hat die Vorhabenträgerin drei Deckblattänderungen gemäß § 73 Abs. 8 VwVfG eingebracht. Zur ersten Deckblattänderung wurden zwei private Einwendungen erhoben. Zudem wurde von einem Träger öffentlicher Belange eine Stellungnahme abgegeben.

Von den von der Planfeststellungsbehörde im Rahmen der zweiten Deckblattänderung beteiligten betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie den anerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigungen wurden 7 Stellungnahmen abgegeben. Im Rahmen der dritten Deckblattänderung gingen 4 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange bei der Planfeststellungsbehörde ein.

Der Planfeststellungsbeschluss erging am 21.10.2024.

Vom 28.10.2024 bis einschließlich 11.11.2024 kann der Planfeststellungsbeschluss mit einer Ausfertigung des Plans auf der Internetseite der Planfeststellungsbehörde

https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview

eingesehen werden. Der Planfeststellungsbeschluss gilt gem. §43b Abs. 1 Nr. 3 EnWG nach Ablauf der zwei Wochen seit der Zugänglichmachung auf der oben genannten Internetseite der NLStBV gegenüber den Beteiligten, über deren Äußerungen entschieden worden ist, als bekanntgegeben.



Ein Teil der von der Antragstellerin eingereichten Planunterlagen wird hier zur allgemeinen Information veröffentlicht. Die rechtlichen Vorgaben und Fristen des Planfeststellungsverfahrens bleiben hiervon unberührt. Ein Rechtsanspruch lässt sich aus dieser Veröffentlichung nicht ableiten.

Eingereichter Plan (Auszug):

Hochspannungsfreileitung   Bildrechte: www.pixabay.com
Link zur Antragstellerin:

Artikel-Informationen

erstellt am:
10.08.2023
zuletzt aktualisiert am:
22.10.2024

Ansprechpartner/in:
Madeleine Zander

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernat 41 (Planfeststellung)
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Tel: (0511) 3034-2039
Fax: (0511) 3034-2099

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