±525-kV-HGÜ-Offshore-Netzanbindungssystem Konverterplattform NOR-12-1 – Unterweser, Abschnitt Seetrasse – LanWin1
Planfeststellungsbeschluss ergangen
Das Gesamtvorhaben LanWin1 umfasst die Errichtung einer ±525 kV-Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungs-Stromleitung (HGÜ-Stromleitung) von der Offshore-Plattform Nor-12-1 über Baltrum bis zum Netzverknüpfungspunkt (NVP) Unterweser in Niedersachsen und dient dem Netzanschluss der Windparkfläche N-12.1.
Die LanWin1-Leitung beginnt nordwestlich von Baltrum in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ). Sie ist mit anderen Trassen gebündelt, die ebenfalls über den Grenzkorridor III in das Küstenmeer geführt werden. Im Küstenmeer folgt LanWin1 dem Baltrum-Korridor. Im Anschluss quert die Trasse die Insel Baltrum sowie das ostfriesische Wattenmeer und landet in Dornumergrode (Landkreis Aurich) an. Dabei wird im Bereich des Anlandungspunktes nahe Dornumergrode das Seekabel durch eine Muffe mit dem Landkabel verbunden. An Land verläuft die Trasse weiter bis zum NVP in Unterweser. Insgesamt beträgt die Trassenlänge von LanWin 1 ca. 276 km, davon 266 km auf See und rund 110 km zu Lande.
In Planung und Genehmigung unterliegt das Gesamtvorhaben unterschiedlichen behördlichen Zuständigkeiten und ist daher in mehrere Abschnitte unterteilt.
Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens ist der Abschnitt: 12-sm-Grenze bis Anlandungspunkt Dornumergrode (Seetrasse).
Die Tennet Offshore GmbH hat für das o. g. Verfahren die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach den §§ 43 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Dezernat 41 - Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt.
Für das Vorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der Gemarkung Dornumergrode der Gemeinde Dornum sowie in den Gemarkungen Ostfriesisches Wattenmeer und Baltrum der Gemeinde Baltrum beansprucht.
Der Abschnitt der geplanten Trasse vom Beginn der 12-Seemeilen-Grenze über die Insel Baltrum bis zum Anlandungspunkt Dornumergrode beträgt ca. 36 km. LanWin 1 verläuft dabei in südöstlicher Richtung auf den Nordstrand von Baltrum zu. Baltrum wird vorwiegend über eine Kabelschutzrohranlage gequert, die im Horizontalspülbohrverfahren hergestellt wird. Die Trasse führt im Weiteren durch das Watt und das Riffgat zum Anlandungspunkt Dornumergrode. Hier erfolgen der Landzugang wiederum über eine durch Horizontalspülbohrverfahren hergestellte Kabelschutzrohranlage sowie der Anschluss an den Landkabelabschnitt der Leitung mittels einer Übergangsmuffe.
Vom 29.05.2024 bis einschließlich 28.06.2024 konnte der Plan auf der Internetseite der Planfeststellungsbehörde zur allgemeinen Einsicht heruntergeladen werden. Die Auslegung der Unterlagen erfolgte gemäß § 43a S. 2 EnWG ausschließlich durch Veröffentlichung im Internet.
Daneben konnte der Plan im oben genannten Zeitraum auch über die Internetseiten der Gemeinde Dornum und der Gemeinde Baltrum abgerufen werden.
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, konnte sich bis einschließlich zum 12.07.2024 (Ende der Äußerungsfrist) zu der Planung äußern. Den möglicherweise durch das Vorhaben berührten Trägern öffentlicher Belange wurde ebenfalls bis zum 12.07.2024 die Möglichkeit gegeben, eine Stellungnahme abzugeben.
Innerhalb der bis zum 12.07.2024 laufenden Frist für die Einwendungen und Stellungnahmen gingen 33 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange ein. Bis zum 26.08.2024 wurden nach vorheriger gewährter Fristverlängerung zwei weitere Stellungnahme von Trägern öffentlicher Belange übersandt. Am 29.10.2024 ging noch von einem weiteren Träger öffentlicher Belange eine (verfristete) Stellungnahme ein. Gem. § 73 Abs. 3a S. 2 VwVfG waren die in dieser Stellungnahme geltend gemachten Belange zu berücksichtigen.
Die Vorhabenträgerin erstellte zu den eingegangenen Äußerungen jeweils eine entsprechende Gegenäußerung.
Ein Erörterungstermin findet gemäß § 43 a Nr. 3 Satz 2 lit. a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) nicht statt. Stattdessen wurden mit den Trägern online Behördentermine durchgeführt, um die kritischen bzw. problematischen Punkte aus den eingegangenen Stellungnahmen besprechen zu können.
Im Laufe des Verfahrens hat die Vorhabenträgerin eine Deckblattänderung gemäß § 73 Abs. 8 VwVfG eingebracht. Im Rahmen der Deckblattänderung gingen 4 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange bei der Planfeststellungsbehörde ein.
Der Planfeststellungsbeschluss erging am 04.04.2025.
Vom 14.04.2025 bis einschließlich 28.04.2025 kann der Planfeststellungsbeschluss mit einer Ausfertigung des Plans auf der Internetseite der Planfeststellungsbehörde
https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview
eingesehen werden.
Der Planfeststellungsbeschluss gilt gem. §43b Abs. 1 Nr. 3 EnWG nach Ablauf der zwei Wochen seit der Zugänglichmachung auf der oben genannten Internetseite der NLStBV gegenüber den Beteiligten, über deren Äußerungen entschieden worden ist, als bekanntgegeben.
Ein Teil der von der Antragstellerin eingereichten Planunterlagen wird hier zur allgemeinen Information veröffentlicht. Die rechtlichen Vorgaben und Fristen des Planfeststellungsverfahrens bleiben hiervon unberührt. Ein Rechtsanspruch lässt sich aus dieser Veröffentlichung nicht ableiten.
Aktuelle Planunterlagen (Auszug):
Artikel-Informationen
erstellt am:
29.05.2024
zuletzt aktualisiert am:
09.04.2025
Ansprechpartner/in:
Madeleine Zander
Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernat 41 (Planfeststellung)
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Tel: (0511) 3034-2039
Fax: (0511) 3034-2099