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±525-kV-HGÜ-Offshore-Netzanbindungssystem, BalWin beta – Westerkappeln

Planfeststellungsverfahren


Das Gesamtvorhaben BalWin2 umfasst die Errichtung einer ±525 kV-Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungs-Stromleitung (HGÜ-Stromleitung) von der Offshore-Plattform BalWin beta über Norderney bis zum Netzverknüpfungspunkt Westerkappeln und dient dem Netzanschluss der Windparkfläche N-10-1 im FEP-Gebiet 10.

Die BalWin2-Leitung beginnt ca. 130 km nordwestlich von Norderney in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ). Südlich davon wird BalWin2 mit anderen Trassen gebündelt, die ebenfalls über den Grenzkorridor II in das Küstenmeer geführt werden. Im Küstenmeer folgt BalWin2 dem Norderney-II-Korridor. Im Anschluss quert die Trasse die Insel Norderney sowie das ostfriesische Wattenmeer und landet in Hilgenriedersiel (Landkreis Aurich) an. Dabei wird im Bereich des Anlandungspunktes nahe Hilgenriedersiel das Seekabel durch eine Muffe mit dem Landkabel verbunden. Landseitig wird BalWin2 bis Westerkappeln geführt. Insgesamt beträgt die Trassenlänge von BalWin2 ca. 370 km, davon ca. 165 km auf See und rund 205 km zu Lande.

Im Offshore Netzentwicklungsplan entspricht das Gesamtvorhaben BalWin2 (See- und Landtrasse) der Vorhabenbezeichnung NOR-10-1. In Planung und Genehmigung unterliegt das Gesamtvorhaben unterschiedlichen behördlichen Zuständigkeiten und ist daher in mehrere Abschnitte unterteilt.

Auch für das in Parallellage verlaufende seeseitige Vorhaben ±525 kV-HGÜ-Offshore-Netzanbindungssystem, BalWin alpha – Wehrendorf erfolgt ein gesondertes Planfeststellungsverfahren.

Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens ist der Abschnitt: 12-sm-Grenze bis Anlandungspunkt Hilgenriedersiel (Seetrasse).

Die Amprion Offshore GmbH, Robert-Schuman-Str.7, 44263 Dortmund, (Vorhabenträgerin) hat für die Errichtung und den Betrieb der seeseitigen Netzanbindung BalWin2 der Offshore-Plattform BalWin beta mittels einer +-/ 525-kV-Gleichstromleitung im o.g. Abschnitt die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Abs. 4 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Verbindung mit §§ 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Dezernat 41 „Planfeststellung“, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt.

Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der Gemeinde Hagermarsch (Samtgemeinde Hage), Gemarkungen Hagermarsch und Junkersrott, der Stadt Norderney (Gemarkung Norderney) sowie in den Gemarkungen Ostfriesisches Küstenmeer West und dem Hafen der Stadt Norden beansprucht.

Der Abschnitt der geplanten Trasse vom Beginn der 12-Seemeilen-Grenze über die Insel Norderney bis zum Anlandungspunkt Hilgenriedersiel beträgt ca. 34 km. BalWin2 verläuft dabei in südöstlicher Richtung auf den Nordstrand von Norderney zu. Norderney wird über eine Kabelschutzrohranlage gequert, die im Horizontalbohrverfahren hergestellt wird. Die Trasse führt im Weiteren durch das Watt und das Riffgat zum Anlandungspunkt Hilgenriedersiel. Hier erfolgen der Landzugang wiederum über eine durch Horizontalbohrverfahren hergestellte Kabelschutzrohranlage sowie der Anschluss an den Landkabelabschnitt der Leitung mittels einer Übergangsmuffe.

Vom 30.04.2024 bis einschließlich 29.05.2024 fand die Auslegung des Plans statt. Die Auslegung der Unterlagen erfolgte gemäß § 43a S.2 EnWG ausschließlich durch Veröffentlichung im Internet. Der Plan konnte in dem Auslegungszeitraum auf der Internetseite der Planfeststellungsbehörde (https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview) eingesehen und heruntergeladen werden.

Daneben konnte der Plan im oben genannten Zeitraum auch über die Internetseiten der Samtgemeinde Hage, der Stadt Norderney und der Stadt Norden abgerufen werden.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt wurde, konnte sich bis einschließlich zum 12.06.2024 (Ende der Äußerungsfrist) zu der Planung äußern. Den möglicherweise durch das Vorhaben berührten Trägern öffentlicher Belange wurde ebenfalls bis zum 12.06.2024 die Möglichkeit gegeben, eine Stellungnahme abzugeben. Nach Ablauf der Äußerungsfrist sind weitere Einwendungen vom Verfahren ausgeschlossen.

Eingegangen sind insgesamt 29 Äußerungen; sämtliche davon waren Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange.

Die Vorhabenträgerin erstellt nun zu den eingegangenen Stellungnahmen jeweils eine entsprechende Gegenäußerung.


Ein Teil der von der Antragstellerin eingereichten Planunterlagen wird hier zur allgemeinen Information veröffentlicht. Die rechtlichen Vorgaben und Fristen des Planfeststellungsverfahrens bleiben hiervon unberührt. Ein Rechtsanspruch lässt sich aus dieser Veröffentlichung nicht ableiten.

Aktuelle Planunterlagen (Auszug):

Hochspannungsfreileitung   Bildrechte: www.pixabay.com
Link zur Antragstellerin:

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.05.2024
zuletzt aktualisiert am:
17.07.2024

Ansprechpartner/in:
Jasmin Garcia Mendez

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernat 41 (Planfeststellung)
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Tel: (0511) 3034-2902
Fax: (0511) 3034-2099

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