±525-kV-DC-Leitung NOR-9-3 (BalWin4) Abschnitt Landtrasse - Konverterstation Unterweser bis Anlandungspunkt Dornumergrode
Planfeststellungsverfahren
Die TenneT Offshore GmbH hat für das o. g. Verfahren die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach den §§ 43 ff. Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Dezernat 41 - Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt.
Gemäß § 43m Abs. 1 EnWG ist bei dem hier geplanten Vorhaben von der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung und einer Prüfung des Artenschutzes nach den Vorschriften des § 44 Abs. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) abzusehen.
Das Offshore-Netzanbindungssystem NOR-9-3 (BalWin4) bindet Teile der Offshore-Windparks der Gebiete N-9 und N-10 an das Übertragungsnetz an Land an. Die Leitung von NOR-9-3 (BalWin4) gliedert sich in See- und Landkabelabschnitte.
Die hier beantragte Landkabeltrasse umfasst einen Abschnitt von ca. 109 km und verbindet die Konverterstation am Netzverknüpfungspunkt Unterweser (Gemeinde Stadland) über den sogenannten Anlandungspunkt zum Übergang von See- und Landkabelabschnitt bei Dornumergrode (Gemeinde Dornum) mit der seeseitigen Konverterplattform NOR-9-3 (BalWin4) und schließt so die Offshore-Windparks an das Übertragungsnetz an.
Die Landkabeltrasse verläuft vom Anlandungsbereich Dornumergrode zunächst in südlicher und südöstlicher, anschließend in östlicher Richtung zur landseitigen Konverterstation Unterweser. Sie quert in ihrem Verlauf Teile der Landkreise Ammerland, Aurich, Friesland, Wesermarsch und Wittmund.
Die Leitung wird auf der gesamten Strecke als Erdkabel gebaut.
In einem separaten Planfeststellungsverfahren wird das parallel verlaufende Offshore-Netzanbindungssystem NOR-12-1 (LanWin1) geplant. Die beiden Vorhaben NOR-12-1 (LanWin1) und NOR-9-3 (BalWin4) folgen dem gleichen Trassenverlauf bis zum Netzverknüpfungspunkt und nutzen zum Teil dieselben Bauflächen.
Vom 06.12.2024 bis einschließlich 06.01.2025
erfolgte die Auslegung des Plans.
Der Plan konnte in dem Auslegungszeitraum auf der Internetseite der NLStBV (https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview) unter dem Titel „Errichtung und Betrieb der 525-kV-DC-Leitung NOR-9-3 (BalWin4), Abschnitt Landtrasse“ eingesehen und heruntergeladen werden. In diesem Zeitraum konnte der Plan auch über die Internetseiten der folgenden Gemeinden abgerufen werden:
- Gemeinde Bockhorn (https://www.bockhorn.de)
- Gemeinde Dornum (https://www.gemeinde-dornum.de)
- Gemeinde Friedeburg (https://www.gemeindefriedeburg.de)
- Gemeinde Großheide (https://www.grossheide.de)
- Gemeinde Jade (https://www.gemeinde-jade.de)
- Gemeinde Rastede (https://www.rastede.de)
- Gemeinde Stadland (https://www.stadland.de)
- Gemeinde Wiefelstede (https://www.wiefelstede.de)
- Gemeinde Zetel (https://www.zetel.de)
- Samtgemeinde Esens (https://www.samtgemeinde-esens.de)
- Samtgemeinde Holtriem (https://holtriem.de)
- Stadt Aurich (https://www.aurich.de)
- Stadt Westerstede (https://www.westerstede.de)
- Stadt Wittmund (https://www.wittmund.de)
Die Auslegung der Unterlagen wurde gemäß § 43a Satz 2 EnWG durch eine Veröffentlichung im Internet bewirkt.
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, konnte sich bis einschließlich 20.01.2025 (Ende der Äußerungsfrist) zu der Planung äußern. Den möglicherweise durch das Vorhaben berührten Trägern öffentlicher Belange wurde ebenfalls bis zum 20.01.2025 die Möglichkeit gegeben, eine Stellungnahme abzugeben.
Acht natürliche oder juristische Personen bzw. Vereinigungen haben sich zu eigenen Belangen oder zu Belangen von durch sie Vertretenen geäußert; außerdem wurden 56 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange abgegeben. Die Äußerungen und Stellungnahmen beziehen sich vornehmlich auf folgende Punkte: Eingriffe in Natur und Landschaft, Trassenverlauf, Einschränkung der Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen, gesundheitliche Beeinträchtigungen sowie Wertminderungen von Grundstücken.
Die Vorhabenträgerin erstellt nun zu den eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen jeweils eine entsprechende Gegenäußerung.
Ein Teil der von der Antragstellerin eingereichten Planunterlagen wird hier zur allgemeinen Information veröffentlicht. Die rechtlichen Vorgaben und Fristen des Planfeststellungsverfahrens bleiben hiervon unberührt. Ein Rechtsanspruch lässt sich aus dieser Veröffentlichung nicht ableiten.
Aktuelle Planunterlagen (Auszug):
- Erläuterungsbericht - Download (PDF, 4,84 MB)
- Übersichtslageplan - Blatt 1 - Download (PDF, 8,79 MB)
- Übersichtslageplan - Blatt 2 - Download (PDF, 9,15 MB)
- Übersichtslageplan - Blatt 3 - Download (PDF, 8,24 MB)
- Übersichtslageplan - Blatt 4 - Download (PDF, 6,97 MB)
- Übersichtslageplan - Blatt 5 - Download (PDF, 9,03 MB)
- Übersichtslageplan - Blatt 6 - Download (PDF, 8,20 MB)
- Übersichtslageplan - Blatt 7 - Download (PDF, 8,53 MB)
Artikel-Informationen
erstellt am:
19.11.2024
zuletzt aktualisiert am:
19.02.2025
Ansprechpartner/in:
Viktor Theurer
Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernat 41 (Planfeststellung)
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Tel: (0511) 3034-2917
Fax: (0511) 3034-2099