380-kV-Ostniedersachsenleitung, Abschnitt Süd: Stadorf – Wahle
Planfeststellungsverfahren
Das Gesamtprojekt beinhaltet den Neubau einer ca. 150 km langen 380-kV-Höchstspannungsleitung von „Ämter Büchen/Breitenfelde/Schwarzenbek-Land“ über „Lüneburg/Samtgemeinde Gellersen/Samtgemeinde Ilmenau“ und Stadorf nach Wahle. Das in der Anlage zum Bundesbedarfsplangesetzes (BBPIG) unter der Nummer 58 festgelegte Leitungsvorhaben verläuft durch die Bundesländer Schleswig-Holstein und Niedersachsen. Die in Niedersachsen befindlichen Abschnitte verlaufen, im antragsgegenständlichen Abschnitt Süd, vom Umspannwerk Wahle bis zum Umspannwerk Stadorf sowie im Abschnitt Nord, der Gegenstand eines eigenen Planfeststellungsverfahren ist, vom Umspannwerk Stadorf bis zur Landesgrenze Niedersachsen/Schleswig-Holstein.
Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens ist/sind:
- der Parallelneubau der 380-kV-Höchstspannungsleitung Wahle – Stadorf_Nord auf einer Länge von ca. 90 Kilometern als Freileitung mit 236 Masten
- die Umverlegung (33,7 km, 95 Maste) und Rückbau (29 km, 73 Maste) der 380-kV-Bestandsleitung Wahle - Stadorf
- der Neubau der 380-kV-Leitung Stadorf – Stadorf_Nord auf einer Länge von ca. 0,2 Kilometern mit 1 Mast
- die Umverlegung (0,5 km, 1 Mast) und der Rückbau (0,4 km, 1 Mast) der 380-kV-Leitung Wahle – Mehrum_Nord
- die Umverlegung (2,4 km, 2 Maste) und der Rückbau (35 km, 131 Maste) der 110-kV-Leitung Bostel - Stadorf sowie die Leitungsmitnahme dieser Leitung auf dem Gestänge der 380-kV-Bestandsleitung (17,1 km) und auf dem Gestänge der 380-Parallelneubauleitung (17 km)
- die Umverlegung (0,6 km, 7 Maste) und der Rückbau (0,7 km, 3 Maste) der 110-kV-Leitung Abzweig Unterlüß sowie die Leitungsmitnahme dieser Leitung auf dem Gestänge der 380-Parallelneubauleitung (0,4 km)
- die Umverlegung (1,7 km, 5 Maste) und der Rückbau (17,2 km, 55 Maste) der 110-kV-Leitung Lehrte - Uelzen sowie die Leitungsmitnahme dieser Leitung auf dem Gestänge der 380-Parallelneubauleitung (16,7 km)
- die Umverlegung (2 km, 6 Maste) und der Rückbau (0,9 km, 5 Maste) der 110-kV-Leitung Uelzen - Harburg
- Provisoriumskorridore
Der Leitungsverlauf der 380-kV-Parallelneubauleitung Wahle – Stadorf_Nord beginnt am Umspannwerk (UW) Wahle und orientiert sich stark an der bestehenden 380-kV-Bestandsleitung Wahle – Stadorf.
Die geplante Neubauleitung verlässt das UW Wahle in östliche Richtung und verläuft in Parallellage zu der Bestandsleitung bis zum Mast 3017. Ab Mast 3017 verlässt die Neubauleitung den Trassenkorridor der Bestandsleitung und knickt in westliche Richtung ab, um die Ortschaft Rüper zu umgehen. Nach der Kreuzung der Kreisstraße K 69 verschwenkt der Trassenverlauf in nordöstliche Richtung und nähert sich somit wieder der Bestandsleitung an. Die Leitung läuft nordwestlich an der Ortschaft Wipshausen vorbei und umgeht nordöstlich die Ortschaften Rietze und Eickenrode. Die Leitung verläuft weiter in nördliche Richtung parallel zum Verlauf der B 214. Zwischen den beiden Ortslagen Eltze und Ohof, nördlich der Erse, verschwenkt die geplante Neubauleitung in nördliche Richtung und verläuft wieder parallel zur Bestandsleitung. Nach erneuter Kreuzung der B 214 verschwenkt die Neubauleitung in nordwestliche Richtung, um den Ortsteil Warmse westlich zu umgehen. Auf Höhe der Kreuzung der beiden Bundesstraßen B 214 und B 444 knickt die Leitung scharf in nordöstliche Richtung ab, um sich wieder an den Verlauf der Bestandsleitung anzulehnen. Die Leitung verläuft östlich an der Ortslage Böckelse vorbei. Beide Leitungen verlaufen dann weiter in nördliche Richtung und schwenken kurz hinter der Gemeinde Langlingen nach Osten, um die Überspannung von Wohngebäuden im Außenbereich der Gemeinde zu vermeiden. Die Leitung verläuft dann weiter in nördliche Richtung bis zur Gemeinde Ahnsbeck. Nördlich der Gemeinde Ahnsbeck knickt die Leitunge in nordwestliche Richtung ab und verläuft zwischen der Gemeinde Beedenbostel und der Ortschaft Jarnsen entlang bis kurz vor die Ortschaft Höfer. Von hier aus schwenkt die Leitung in nordöstliche Richtung an der Ortschaft Höfer vorbei und schwenkt kurz vor der K 73 wieder in nordwestliche Richtung. Östlich der Ortschaft Habighorst schwenkt die Leitung in östliche Richtung bis sie östlich der Gemeinde Eschede in nordöstliche Richtung abknickt. Bei dem Lüßwald schwenkt die Leitungen nach Nordwesten bis westlich der Ortschaft Dalle / Lohe. Beide Leitungen verlaufen dann wieder nordöstlich, parallel zu der bestehenden Leitungstrasse bis östlich der Ortschaft Unterlüß. Von dort verläuft die Leitung dann ca. 9,7 km weiter in Parallellage in nordöstliche Richtung. Dabei kreuzen die Leitungen zwischen den Masten 3212 und 3214 die K 9 und verschwenken bei Mast 3217 in leicht nordwestliche Richtung. Zur Umgehung der Ortschaft Linden verschwenkt die Leitung in nordöstliche Richtung und bindet dann an das UW Stadorf_Nord an.
Vom 08.04.2025 bis einschließlich zum 07.05.2025
können die Planunterlagen unter dem Titel „380-kV-Ostniedersachsenleitung, Abschnitt Süd: Stadorf - Wahle“ auf der Internetseite der Planfeststellungsbehörde
https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview
eingesehen werden. Die Auslegung der Unterlagen wird gemäß § 43a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) durch Veröffentlichung im Internet bewirkt. Auf der Internetseite der Auslegungsgemeinden wird mittels Verlinkung auf die Seite der Planfeststellungsbehörde verwiesen.
Auf Verlangen eines Beteiligten, das während der Dauer der Auslegung an die NLStBV zu richten ist, wird ihm eine alternative, leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt; dies ist in der Regel die Übersendung eines gängigen elektronischen Speichermediums, auf dem die auszulegenden Unterlagen gespeichert sind (USB-Stick).
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann sich bis einschließlich 21.05.2025 zu der Planung äußern. Den möglicherweise durch das Vorhaben berührten Trägern öffentlicher Belange wurde bis zum 21.05.2025 die Möglichkeit gegeben, eine Stellungnahme abzugeben.
Ein Teil der von der Antragstellerin eingereichten Planunterlagen wird hier zur allgemeinen Information veröffentlicht. Die rechtlichen Vorgaben und Fristen des Planfeststellungsverfahrens bleiben hiervon unberührt. Ein Rechtsanspruch lässt sich aus dieser Veröffentlichung nicht ableiten.
Eingereichte Unterlagen (Auszug)
Artikel-Informationen
erstellt am:
09.04.2025
Ansprechpartner/in:
Sarah Jürga
Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernat 41 (Planfeststellung)
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Tel: (0511) 3034-2038
Fax: (0511) 3034-2099