380-kV-Leitung EnLAG 16 (Wehrendorf – Gütersloh), Abschnitt 4
Planfeststellungsbeschluss unanfechtbar
Das Gesamtprojekt beinhaltet den Neubau einer ca. 70 km langen Höchstspannungsleitung zwischen Gütersloh (Nordrhein-Westfalen) und Wehrendorf in Niedersachsen. Das in der Anlage zum Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) unter der Nummer 16 festgelegte Leitungsvorhaben umfasst insgesamt vier Genehmigungsabschnitte (GA). Hiervon verlaufen zwei auf dem Gebiet des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW): GA 1 und GA 2; sowie zwei auf dem Gebiet des Landes Niedersachsen: Der antragsgegenständliche GA 4 von der Umspannanlage (UA) Lüstringen bis zur UA Wehrendorf sowie der GA 3, der Gegenstand eines eigenen Planfeststellungsverfahrens ist.
Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens ist der Abschnitt 4:
- Die Errichtung und der Betrieb eines 380-kV-Höchstspannungskabels (Bl. 4252) vom Punkt Stockumer Berg bis zur Kabelübergabestation (KÜS) Krevinghausen.
- Die Errichtung und den Betrieb der KÜS Krevinghausen.
- Der Neubau und der Betrieb der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Bl. 4211 von der KÜS Krevinghausen bis zur Umspannanlage (UA) Wehrendorf.
- Der Teilrückbau der 110/220-kV-Freileitung Bl. 2312.
- Teiländerung der 110- / 220-kV-Freileitung Bl. 2432.
- Teilrückbau der Bl. 0088 der Mast 45 bis 60, sowie der Maste 43 und 44. Die Maste 43 und 44 werden durch die Neubaumasten 1043 und 1044 ersetzt.
Der ca. 10,4 km lange Teilerdverkabelungsabschnitt beginnt am Punkt Stockumer Berg und verläuft in östliche Richtung. In ungefährer Höhe der Straßenkreuzung Heenkamp / Stockumer Feld schwenkt die Trasse Richtung Nord-Nordost. Die Erdkabeltrasse verläuft weiter zwischen den Ortsteilen Jeggen-West und Hengstbrink. Nördlich des Wüstenwegs verschwenkt die Leitungsverbindung zunächst in nordöstliche und unmittelbar vor der Querung der Brinkstraße in östliche Richtung. Die Trasse verläuft daraufhin südlich der Alt-Schledehausener Straße bis zur Wulftener Straße in östlicher Richtung. Die Trasse verschwenkt in Richtung Hauptwegs und endet nach 350 Metern an der KÜS Krevinghausen.
Ab der KÜS Krevinghausen verläuft die 380-kV-Leitung weiter als Freileitung (Bl. 4211) auf einer Länge von ca. 6,3 km. Die Leitung läuft in nördlicher Richtung vom Mast 20 bis zum Mast 1, wo die Leiterseile in der UA Wehrendorf enden.
Damit die neue 380-kVLeitung (Bl. 4211) den Trassenraum der Bl. 0088 nutzen kann, muss diese vom Mast 43 bis Mast 60 zurückgebaut werden. Vom Bestandsmast 42 der Bl. 0088 verläuft die Trasse in östlicher Richtung über die Neubaumaste 1043 und 1044 zur Bestandstrasse der Bl. 2432 und wird auf dieser mitgeführt, bevor sie am Neubaumast 1026 zum Bestandsmasten 61 der Bl. 0088 überschwenkt.
Die Hochspannungsleitung Bl. 2432 verläuft zunächst vom Punkt Schledehausen in nord-nordwestliche Richtung. Ab dem Neubaumast 1007 verläuft die Leitung in Parallellage mit der Bl. 4211 bis zum Punkt Krevighausen. Vom Neubaumast 1011 bis zum Neubaumast 1020 verläuft die Bl. 4232 im bestehenden Trassenraum. Im Neubaumastabschnitt 1020 bis 1022 schwenkt die Freileitung Richtung Norden aus der Bestandstrasse heraus. Am Neubaumast 1026 verläuft die Trasse dann wieder zurück in die Bestandstrasse und mit dem Neubaumast 1027 werden die Leiterseile der Bl. 4232 in die UA Wehrendorf eingeführt.
Vom 30.01.2023 bis einschließlich zum 28.02.2023 fand die Veröffentlichung der Planunterlagen statt. Die Veröffentlichung wurde nach den Bestimmungen des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetzes - PlanSiG) im Internet durchgeführt. Die Unterlagen konnten in diesem Zeitraum auf der Internetseite der Planfeststellungbehörde https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview heruntergeladen und eingesehen werden.
Darüber hinaus lagen die Unterlagen in dieser Zeit auch im Papierformat nach § 3 Abs. 2 PlanSiG als zusätzliches Informationsangebot in den folgenden Gemeinden aus: in den Gemeinden Bad Essen, Bohmte, Bissendorf, Ostercappeln sowie in der Stadt Osnabrück.
Daneben sind die Planunterlagen im UVP-Portal des Landes Niedersachsen zugänglich.
Im Anhörungsverfahren sind 50 Stellungnahmen und 30 Einwendungen eingegangen. Die Einwendungen beziehen sich vornehmlich auf Entschädigungsleistungen für die Einschränkung der Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen sowie auf eine gewünschte Erdverkabelung statt Freileitung von der KÜS Krevinghausen weiter in Richtung Wehrendorf. Die Vorhabenträgerin hat zu den eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen jeweils eine entsprechende Gegenäußerung erstellt.
Am 30.01.2024 fand in der OsnabrückHalle der Erörterungstermin statt.
Die ursprüngliche Planung hat sich auch aufgrund der zur damaligen Auslegung vorgetragenen Äußerungen geändert bzw. ist ergänzt und aktualisiert worden. Die Vorhabenträgerin hat aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen bereits die Planänderungen 1 (Freileitung), 2 (Erdkabel) und 4 (Erdkabel) bei der Planfeststellungsbehörde eingereicht. Zu den drei oben genannten Planänderungen erfolgte eine Beteiligung Betroffener gemäß § 43b EnWG i.V.m. § 73 Abs. 8 VwVfG.
Die Planunterlagen der 3. Deckblattänderung wurden in der Zeit vom 28.03.2024 bis zum 27.04.2024 (einschließlich) auf der Internetseite der Planfeststellungsbehörde (https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview) zur allgemeinen Einsicht veröffentlicht. Die Auslegung der Unterlagen wurde gemäß § 43a EnwG durch Veröffentlichung im Internet bewirkt. Auf den jeweiligen Internetseiten der zur Auslegung verpflichteten Gemeinden wurde mittels Verlinkung auf die Seite der Planfeststellungsbehörde verwiesen.
Zudem ist der geänderte Plan auch auf der Internetseite des zentralen UVP-Portals des Landes Niedersachsen auch über den Auslegungszeitraum hinaus zugänglich.
Im Anhörungsverfahren sind 25 Stellungnahmen und eine Einwendung eingegangen. Überwiegend beinhlaten die Äußerungen das Thema Baulärm sowie jagdrechtliche Belange.
Der Planfeststellungsbeschluss erging am 18.09.2024.
Vom 23.09.2024 bis einschließlich 07.10.2024 konnte der Planfeststellungsbeschluss mit einer Ausfertigung des Plans auf der Internetseite Planfeststellungsbehörde https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview eingesehen werden.
Der Planfeststellungsbeschluss gilt gem. §43a Abs. 1 EnWG nach Ablauf der zwei Wochen seit der Zugänglichmachung auf der oben genannten Internetseite der Planfeststellungsbehörde gegenüber den Beteiligten, über deren Äußerungen entschieden worden ist, als bekanntgegeben.
Der Planfeststellungsbeschluss ist seit dem 08.11.2024 bestandskräftig (unanfechtbar).
Der Planfeststellungsbeschluss kann hier und außerdem auch mit dem festgestellten Plan (ungesiegelt) auf dem zentralen UVP-Portal des Landes Niedersachsen eingesehen werden.
Ein Teil der von der Antragstellerin eingereichten Planunterlagen wird hier zur allgemeinen Information veröffentlicht. Die rechtlichen Vorgaben und Fristen des Planfeststellungsverfahrens bleiben hiervon unberührt. Ein Rechtsanspruch lässt sich aus dieser Veröffentlichung nicht ableiten.
Eingereichte Planunterlagen (Auszug):
Artikel-Informationen
erstellt am:
31.01.2023
zuletzt aktualisiert am:
12.11.2024
Ansprechpartner/in:
Sarah Jürga
Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernat 41 (Planfeststellung)
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Tel: (0511) 3034-2038
Fax: (0511) 3034-2099