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380-kV-Leitung Conneforde – Cloppenburg – Merzen, Abschnitt 5

Planfeststellungsverfahren


Die vorliegende Planung umfasst zwei Maßnahmen:

Den Ersatz der bestehenden 220-kV-Freileitung zwischen Conneforde und Cloppenburg durch eine 380-kV-Leitung (Maßnahme 51a) und Neubau einer 380-kV-Leitung zwischen Cloppenburg und Merzen (Maßnahme 51b). Die Landkreisgrenze zwischen Cloppenburg und Osnabrück ist hierbei auch die Grenze der Zuständigkeit der TenneT TSO GmbH, im Landkreis Osnabrück ist die Übertragungsnetzbetreiberin Amprion zuständig.

Das Projekt CCM schließt die „Lücke“ im Übertragungsnetz (Höchstspannungsnetz: 380-kV und 220-kV Spannungsebene) zwischen den Umspannwerken Conneforde und dem neu zu errichtenden Umspannwerk in Merzen. Der Lückenschluss dient der

  • Steigerung der Kapazität im Übertragungsnetz und der Entlastung bestehender Höchstspannungsleitungen insbesondere in Nord-Süd-Richtung,
  • der Verknüpfung des Verteilnetzes (Hochspannungsebene, i.d.R. 110-kV Spannungs-ebene) mit dem Übertragungsnetz und
  • dem Anschluss des Offshore-Netzanschlusssystems NOR-7-1 (BorWin5) am Umspannwerk Garrel/Ost.

Die Gesamtlänge des Projektes CCM beträgt ca. 125 km, darunter fallen ca. 96 km auf die Regelzone der TenneT TSO GmbH und ca. 29 km auf die Amprion GmbH als Vorhabenträgerin. Im Rahmen der Maßnahme M51a ist eine Netzverstärkung der bestehenden Leitung von Conneforde nach Cloppenburg erforderlich. Es handelt sich dabei um eine Spannungsumstellung von 220 kV auf 380 kV durch Neubau in bestehender Trasse (Netzverstärkung). Dieser Leitungsabschnitt wird von der TenneT TSO GmbH geplant und beantragt und ist nicht Gegenstand dieses Planfeststellungsantrags.

Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens ist der Abschnitt 5.

Die hier betrachtete Maßnahme M51b umfasst den Neubau der 380 kV Höchstspannungsleitung von der Landkreisgrenze Osnabrück (Portal der Kabelübergabestation [KÜS] Quakenbrück) bis Merzen/Neuenkirchen der Amprion GmbH. Im Abschnitt Seggewörste erfolgt dabei die Mitnahme der 110-kV-Leitung der Westnetz GmbH sowie der Rückbau der Maste 35 - 45 als Folgemaßnahme des beantragten Vorhabens.

Des Weiteren umfasst der Antragsgegenstand den Neubau der KÜS Quakenbrück, Bohlenbach, Sitter und Krähenberg.

Darüber hinaus umfasst der Antragsgegenstand die Teilerdverkabelungsabschnitte von der KÜS Quakenbrück bis zur KÜS Bohlenbach, sowie von der KÜS Sitter bis zur KÜS Krähenberg.

Die Gesamtlänge des Planfeststellungsabschnitts beträgt ca. 29 km.

Die Amprion GmbH, Rheinlanddamm 24, 44139 Dortmund hat für das o. g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach den §§ 43 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Dezernat 41 - Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt.

Für das Vorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaß-nahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Borg, Groß Mimmelage, Vehs, Langen, Talge, Druchhorn, Ahausen, Rüssel, Tütingen, Westerholte, Balkum, Ueffeln, Lintern und Südmerzen beansprucht.

Es besteht eine gesetzlich festgelegte Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 6 i. V. m. Ziffer 19.1.1 der Anlage 1 und § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

Die Amprion GmbH hat für das Erdkabel das Entfallen der allgemeinen Vorprüfung beantragt. Das Entfallen der Vorprüfung und die direkte Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung sind zweckmäßig. Ein UVP-Bericht wurde mit den Antragsunterlagen vorgelegt. Es wird daher ohne Durchführung einer UVP-Vorprüfung eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt.

Vom 22. Dezember 2022 bis einschließlich 23.01.2023 fand die Auslegung der Planunterlagen in elektronischer Form gemäß § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) statt.

Darüber hinaus lagen die Unterlagen in dieser Zeit auch im Papierformat nach § 3 Abs. 2 PlanSiG als zusätzliches Informationsangebot in den folgenden Gemeinden aus: Samtgemeinde Artland, Samtgemeinde Bersenbrück, Samtgemeinde Neuenkirchen, Stadt Bramsche, Gemeinde Ankum und Gemeinde Merzen.

Die Planunterlagen sind auch auf der Internetseite des zentralen UVP-Portals des Landes Niedersachsen und dort auch über den Auslegungszeitraum hinaus zugänglich.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt wird, konnte sich bis einschließlich 23. Februar 2023 (Ende der Äußerungsfrist) zu der Planung äußern. Den möglicherweise durch das Vorhaben berührten Trägern öffentlicher Belange wurde bis zum 23. Februar 2023 die Möglichkeit gegeben, eine Stellungnahme abzugeben. Nach Ablauf der Äußerungsfrist sind weitere Einwendungen vom Verfahren ausgeschlossen.

39 natürliche oder juristische Personen bzw. Vereinigungen haben sich zu eigenen Belangen oder zu Belangen von durch sie Vertretenen geäußert; außerdem wurden 46 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange abgegeben. Die Äußerungen und Stellungnahmen beziehen sich vornehmlich auf folgende Punkte: Eingriffe in Natur und Landschaft, Einzelstandorte von Masten, Trassenverlauf, Einschränkung der Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen, gesundheitliche Beeinträchtigungen, Denkmalschutz sowie Wertminderung von Grundstücken.

Die Vorhabenträgerin hat zu den eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen jeweils eine entsprechende Gegenäußerung erstellt.

Vom 13.12.2023 bis einschließlich 29.12.2023 wurde anstelle eines Erörterungstermins eine Online-Konsultation gem. § 5 Abs. 2 und 4 PlanSiG durchgeführt. Die Online-Konsultation war nicht öffentlich. Die Teilnahme war für diejenigen bestimmt, die sich in dem Planfeststellungsverfahren geäußert haben, sowie für Betroffene. Der zu erörternde Sachverhalt wurde in dem o. g. Zeitraum für die am Erörterungstermin Teilnahmeberechtigten in anonymisierter Form auf der Internetseite der Planfeststellungsbehörde (https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview) bereitgestellt.

Der Planfeststellungsbeschluss erging am 25.09.2024.

Die Bekanntgabe des Planfeststellungsbeschlusses erfolgt gem. § 43b Abs. 1 Nr. 3 EnWG.

Vom 28.09.2024 bis einschließlich 11.10.2024

kann der Planfeststellungsbeschluss mit einer Ausfertigung des Plans auf der Internetseite der Planfeststellungsbehörde

https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview

eingesehen werden. Der verfügende Teil des Planfeststellungsbeschlusses sowie ein Hinweis auf die Zugänglichmachung im Internet wurden am 27.09.2024 in folgenden Tageszeitungen veröffentlicht: Bersenbrücker Kreisblatt und Bramscher Nachrichten.



Eingereichte Planunterlagen (Auszug):

Hochspannungsfreileitung   Bildrechte: www.pixabay.com
Link zur Antragstellerin:

Artikel-Informationen

erstellt am:
23.01.2023
zuletzt aktualisiert am:
27.09.2024

Ansprechpartner/in:
Benjamin Röder

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernat 41 (Planfeststellung)
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Tel: (0511) 3034-2912
Fax: (0511) 3034-2099

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