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380-kV-Leitung Conneforde – Cloppenburg – Merzen, Abschnitt 3a

Planfeststellungsverfahren


Die Tennet TSO GmbH, Bernecker Straße 70, 95448 Bayreuth (Vorhabenträgerin) hat für das o. g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Dezernat 41 „Planfeststellung“, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt.

Für das Vorhaben besteht eine gesetzlich festgelegte Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

Die Tennet TSO GmbH hat das Entfallen der standortbezogenen Vorprüfung (§ 7 Abs. 2 i. V. m. der Nummer 19.1.4 der Anlage UVPG) gemäß § 7 Abs. 3 UVPG beantragt. Das Entfallen der Vorprüfung und die direkte Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung sind zweckmäßig. Es wird daher ohne Durchführung einer UVP-Vorprüfung eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Diese Entscheidung ist nicht selbständig anfechtbar.

Das Projekt Conneforde – Cloppenburg – Merzen (CCM) beinhaltet zwei Maßnahmen:

Den Ersatz der bestehenden 220-kV-Freileitung zwischen Conneforde und Cloppenburg durch eine 380-kV-Leitung (Maßnahme 51a) und Neubau einer 380-kV-Leitung zwischen Cloppenburg und Merzen (Maßnahme 51b). Die Landkreisgrenze zwischen Cloppenburg und Osnabrück ist hierbei auch die Grenze der Zuständigkeit der Tennet TSO GmbH, im Landkreis Osnabrück ist der Übertragungsnetzbetreiber Amprion zuständig.

Das Projekt CCM schließt die „Lücke“ im Übertragungsnetz (Höchstspannungsnetz: 380-kV- und 220-kV-Spannungsebene) zwischen dem UW Conneforde und dem neu zu errichtenden UW in Merzen. Der Lückenschluss dient der

  • Steigerung der Kapazität im Übertragungsnetz und der Entlastung bestehender Höchstspannungsleitungen insbesondere in Nord-Süd-Richtung,
  • der Verknüpfung des Verteilnetzes (Hochspannungsebene, i.d.R. 110-kV Spannungsebene) mit dem Übertragungsnetz und
  • dem Anschluss des Offshore-Netzanschlusssystems NOR-7-1 (BorWin5) am UW Garrel Ost.

Die Gesamtlänge des Projektes CCM beträgt ca. 125 km, darunter fallen ca. 98 km auf die Regelzone der Tennet TSO GmbH als Vorhabenträgerin. Diese 96 km teilen sich auf ca. 79 km für Maßnahme 51a und ca. 19 km für Maßnahme 51b (bis zur Regelzonengrenze) auf.

Die Vorhabenträgerin hat das Projekt CCM innerhalb ihrer Regelzone in sechs Planfeststellungsabschnitte unterteilt.

Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens ist der Abschnitt 3a.

Dieser beinhaltet den Neubau und Betrieb der 110-kV-Leitung LH-14-047 als Hochspannungsfreileitung von Mast 42N bis zum UW Garrel_Ost, die Anpassung der Leitungsführung der 110-kV-Leitung LH-14-142 von Mast 1 bis Mast 40N und von Mast 8 bis Mast 43, sowie Rückbau der 110-kV-Leitung LH-14-056 von Mast 40 bis zum UW Cloppenburg_Ost. Weitere Inhalte sind die erforderlichen Provisorien und die außerhalb des Trassenbereichs liegenden Kompensationsflächen.

Der Neubau der Leitung LH-14-047 beginnt am Mast 41, nördlich des geplantes Umspann-werkes Garrel_Ost in der Ortslage Garrel und verläuft in südlicher Richtung bis zum UW Garrel Ost. Zum Neubau der LH-14-047 gehört auch ein kurzer Abschnitt der Leitung LH-14-142. Dieser beginnt am Mast 7 in der Ortslage Garrel und verläuft bis zum Mast 43 der neuen Leitung LH-14-047. Anschließend werden beide Leitungen auf einem gemeinsamen Gestänge bis zum UW Garrel Ost geführt. Die Masten 42 und 43 der alten Leitung LH-14-047 werden rückgebaut. Zwischen den neu zu errichtenden Masten 49 und 50 kreuzt die neue Leitung LH-14-047 in der Ortslage Garrel die L 871 (Beverbrucher Straße). Im weiteren Verlauf in Richtung Süden wird zwischen den Masten 50 und Mast 51 das DC-Erdkabel der Offshoreverbindung BorWin 5 der Tennet Offshore GmbH gekreuzt.

Die Anpassung der Leitungsführung der Leitung LH-14-142 in östlicher Richtung wird durch die Errichtung der Masten 40N und 1 realisiert. Zwischen dem Mast 1 und 2 in der Ortslage Garrel wird die K167 (Beverbrucher Damm) gekreuzt. Ein kurzer Abschnitt der Leitung LH-14-142, zwischen Mast 7 und dem Mast 43 der neuen Leitung LH-14-047, wird bauzeitig zusammen mit dem Neubau der LH-14-047 errichtet.

Der Rückbau der Leitung LH-14-056 beginnt bei Mast 40 in der Ortslage Garrel und verläuft bis zum UW Cloppenburg_Ost in der Ortslage Cloppenburg. Die Leitung verläuft in südlicher Richtung in Orientierung an die bestehende 220-kV-Leitung (LH-14-206). Zwischen den Masten 45 und 46 kreuzt die Leitung in der Ortslage Garrel die L871 (Großenknetener Straße). Im weiteren Verlauf in Richtung Süden, wird zwischen den Masten 56 und 57 in der Ortslage Garrel die K167 (Beverbrucher Damm gekreuzt. Anschließend wird zwischen den Masten 75 und 76 in der Ortslage Cloppenburg die B213 (Alhorner Straße) gekreuzt.

Vom 02. Februar 2023 bis einschließlich 01. März 2023 erfolgte die Auslegung des Plans. Die Auslegung der Unterlagen erfolgte gemäß § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) in elektronischer Form.

Der Plan konnte in dem Auslegungszeitraum auf der Internetseite der Planfeststellungsbehörde (https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview) unter dem Titel „380-kV-Leitung CCM PFA3a“ eingesehen und heruntergeladen werden.

Darüber hinaus lagen die Unterlagen in dieser Zeit auch im Papierformat nach § 3 Abs. 2 PlanSiG als zusätzliches Informationsangebot in den folgenden Gemeinden aus: Gemeinde Emstek, Gemeinde Garrel, Stadt Cloppenburg.

Der Plan ist auch auf der Internetseite des zentralen UVP-Portals des Landes Niedersachen und dort auch über den Auslegungszeitraum hinaus zugänglich.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, konnte sich bis einschließlich 3. April 2023 (Ende der Äußerungsfrist) zu der Planung äußern. Den möglicherweise durch das Vorhaben berührten Trägern öffentlicher Belange wurde bis zum 3. April 2023 die Möglichkeit gegeben, eine Stellungnahme abzugeben. Nach Ablauf der Äußerungsfrist sind weitere Einwendungen vom Verfahren ausgeschlossen.

Sieben natürliche oder juristische Personen bzw. Vereinigungen haben sich zu eigenen Belangen oder zu Belangen von durch sie Vertretenen geäußert; außerdem wurden 46 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange abgegeben. Die Äußerungen und Stellungnahmen beziehen sich vornehmlich auf folgende Punkte: Eingriffe in Natur und Landschaft, Einzelstandorte von Masten, Trassenverlauf, Einschränkung der Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen, gesundheitliche Beeinträchtigungen sowie Wertminderungen von Grundstücken.

Die Vorhabenträgerin hat mit Antrag vom 13.09.2023 die 1. Deckblattänderung beantragt. Gemäß § 73 Abs. 8 VwVfG wurden den durch die Deckblattänderung Betroffenen die Änderungen mitgeteilt und um Äußerung bis zum 14.12.2023 gebeten. Drei natürliche oder juristische Personen bzw. Vereinigungen sowie sechs Träger öffentlicher Belange haben sich zu eigenen Belangen oder zu Belangen von durch sie Vertretenen geäußert.

Die Vorhabenträgerin hat zu den eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen der 1. Auslegung und zur 1. Deckblattänderung jeweils eine entsprechende Gegenäußerung erstellt.

Gemäß § 43a Nr. 3 Satz 1 EnWG in Verbindung mit §§ 73 Abs. 6 und 67 VwVfG ist der Anhörungsbehörde das Ermessen eingeräumt, auf die Durchführung eines Erörterungstermins zu verzichten. Der Verzicht auf einen Erörterungstermin ist ermessensfehlerfrei, wenn eine Erörterung nicht zur Klärung des Sachverhalts oder zur Wahrung der Rechte der Betroffenen notwendig erscheint.

Mit Schreiben vom 10.07.2024 hat die Anhörungsbehörde allen Betroffenen mitgeteilt, dass auf einen Erörterungstermin verzichtet wird.

Das Verfahren wird fortgesetzt.



Ein Teil der von der Antragstellerin eingereichten Planunterlagen wird hier zur allgemeinen Information veröffentlicht. Die rechtlichen Vorgaben und Fristen des Planfeststellungsverfahrens bleiben hiervon unberührt. Ein Rechtsanspruch lässt sich aus dieser Veröffentlichung nicht ableiten.

Eingereichte Planunterlagen (Auszug):

Hochspannungsfreileitung   Bildrechte: www.pixabay.com
Link zur Antragstellerin:

Artikel-Informationen

erstellt am:
26.01.2023
zuletzt aktualisiert am:
06.09.2024

Ansprechpartner/in:
Viktor Theurer

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernat 41 (Planfeststellung)
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Tel: (0511) 3034-2917
Fax: (0511) 3034-2099

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