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380-kV-Leitung Conneforde – Cloppenburg – Merzen, Abschnitt 2

Planfeststellungsbeschluss ergangen


Die Tennet TSO GmbH, Bernecker Straße 70, 95448 Bayreuth (Vorhabenträgerin) hat für das o. g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Dezernat 41 „Planfeststellung“, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt.

Für das Vorhaben besteht eine gesetzlich festgelegte Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß § 6 in Verbindung mit (i. V. m.) Ziffer 19.1.1 der Anlage 1 des UVPG.

Das Projekt Conneforde – Cloppenburg – Merzen (CCM) beinhaltet zwei Maßnahmen:

Den Ersatz der bestehenden 220-kV-Freileitung zwischen Conneforde und Cloppenburg durch eine 380-kV-Leitung (Maßnahme 51a) und Neubau einer 380-kV-Leitung zwischen Cloppenburg und Merzen (Maßnahme 51b). Die Landkreisgrenze zwischen Cloppenburg und Osnabrück ist hierbei auch die Grenze der Zuständigkeit der Tennet TSO GmbH, im Landkreis Osnabrück ist der Übertragungsnetzbetreiber Amprion zuständig.

Das Projekt CCM schließt die „Lücke“ im Übertragungsnetz (Höchstspannungsnetz: 380-kV- und 220-kV-Spannungsebene) zwischen dem UW Conneforde und dem neu zu errichtenden UW in Merzen. Der Lückenschluss dient

  • der Steigerung der Kapazität im Übertragungsnetz und der Entlastung bestehender Höchstspannungsleitungen insbesondere in Nord-Süd-Richtung,
  • der Verknüpfung des Verteilnetzes (Hochspannungsebene, i. d. R. 110-kV-Spannungsebene) mit dem Übertragungsnetz und
  • dem Anschluss des Offshore-Netzanschlusssystems NOR-7-1 (BorWin 5) am UW Garrel Ost.

Die Gesamtlänge des Projektes CCM beträgt ca. 125 km, darunter fallen ca. 98 km auf die Regelzone der Tennet TSO GmbH als Vorhabenträgerin. Diese 96 km teilen sich auf ca. 79 km für Maßnahme 51a und ca. 19 km für Maßnahme 51b (bis zur Regelzonengrenze) auf.

Die Vorhabenträgerin hat das Projekt CCM innerhalb ihrer Regelzone in sechs Planfeststellungsabschnitte unterteilt.

Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens ist der Abschnitt 2.

Für das Vorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Wiefelstede, Rastede, Bad Zwischenahn, Edewecht (alle Landkreis Ammerland), Varel Land (Landkreis Friesland), Altenoythe, Bösel, Garrel (alle Landkreis Cloppenburg), Wardenburg, Großenkneten (alle Landkreis Oldenburg) und Neuemoor (Landkreis Leer) beansprucht.

Der Abschnitt 2 beginnt südlich des Mastes 46 und östlich der Ortslage Kayhausen und endet nördlich des Mastes 111, Höhe Letherfeld nördlich der Ortslage Beverbruch.

Dieser Abschnitt beinhaltet den Neubau der 380-kV-Leitung Conneforde – Cloppenburg – Merzen (LH-14-324) als Freileitung mit Masten in Stahlgitterbauweise. Weiterer Bestandteil ist der Rückbau der 220-kV-Bestandsleitung (LH-14-206) vom Mast 53 östlich der Ortslage Kayhauserfeld bis zum Mast 125 südlich der Ortslage Beverbruch. Weitere Inhalte sind die Provisorien für die 220-kV und 110-kV-Bestandsleitungen – zu errichten in den Kreuzungsbereichen 380-kV-Neubau mit der Bestandsleitung – sowie die außerhalb des Trassenbereichs liegenden Kompensationsflächen.

Vom 05. Mai 2022 bis einschließlich 07. Juni 2021 erfolgte die Auslegung des Plans. Die Auslegung erfolgte gemäß § 3 Absatz 1 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) in elektronischer Form.

Der Plan konnte in dem Auslegungszeitraum auf der Internetseite der Planfeststellungsbehörde https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview unter dem Titel „380-kV-Leitung CCM PFA 2 Mast 46 - Mast 111“ eingesehen und heruntergeladen werden.

Darüber hinaus lagen die Unterlagen in dieser Zeit auch im Papierformat nach § 3 Abs. 2 PlanSiG als zusätzliches Informationsangebot in den folgenden Gemeinden aus: Gemeinde Bad Zwischenahn, Gemeinde Edewecht, Gemeinde Garrel, Gemeinde Großenkneten, Gemeinde Rastede, Gemeinde Wardenburg, Stadt Varel.

Der Plan ist auch auf der Internetseite des zentralen UVP-Portals des Landes Niedersachsen und dort auch über den Auslegungszeitraum hinaus zugänglich.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, konnte sich bis einschließlich 7. Juli 2022 (Ende der Äußerungsfrist) zu der Planung äußern. Den möglicherweise durch das Vorhaben berührten Trägern öffentlicher Belange wurde bis zum 7. Juli 2022 die Möglichkeit gegeben, eine Stellungnahme abzugeben. Nach Ablauf der Äußerungsfrist sind weitere Einwendungen vom Verfahren ausgeschlossen.

65 natürliche oder juristische Personen bzw. Vereinigungen haben sich zu eigenen Belangen oder zu Belangen von durch sie Vertretenen geäußert; außerdem wurden 56 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange abgegeben. Die Äußerungen und Stellungnahmen beziehen sich vornehmlich auf folgende Punkte: Eingriffe in Natur und Landschaft, Einzelstandorte von Masten, Trassenverlauf, Einschränkung der Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen, gesundheitliche Beeinträchtigungen sowie Wertminderungen von Grundstücken.

Die Vorhabenträgerin hat zu den eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen jeweils eine entsprechende Gegenäußerung erstellt.

Vom 23.06.2023 bis einschließlich 06.07.2023 wurde anstelle eines physischen Erörterungstermins eine Online-Konsultation gem. § 5 Abs. 2 und 4 PlanSiG durchgeführt. Die Online-Konsultation war nicht öffentlich. Die Teilnahme war für diejenigen bestimmt, die sich in dem Planfeststellungsverfahren geäußert hatten, sowie für Betroffene. Der zu erörternde Sachverhalt wurde in dem o.g. Zeitraum für die an der Online-Konsultation Teilnahmeberechtigten in anonymisierter Form auf der Internetseite der Planfeststellungsbehörde (https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview) bereitgestellt. Insgesamt äußerten sich sechs Träger öffentlicher Belange und sechs natürliche oder juristische Personen bzw. Vereinigungen im Rahmen der Online-Konsultation.

Der Planfeststellungsbeschluss erging am 10.11.2023. Vom 27.11.2023 bis einschließlich 12.12.2023 konnte der Planfeststellungsbeschluss mit einer Ausfertigung des Plans auf der Internetseite der Planfeststellungsbehörde eingesehen werden. Die Auslegung der Unterlagen wurde aufgrund des § 3 Absatz 1 PlanSiG durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt. Daneben lagen die Planunterlagen im Papierformat nach § 3 Abs. 2 PlanSiG auch als zusätzliches Informationsangebot zu den nachstehenden Zeiten bei den Auslegungsgemeinden aus:

  • Vom 29.11.2023 – 12.12.2023 bei der Gemeinde Bad Zwischenahn, der Gemeinde Garrel, der Gemeinde Großenkneten und der Gemeinde Rastede,
  • Vom 27.11.2023 – 11.12.2023 bei der Gemeinde Edewecht, der Gemeinde Wardenburg und der Stadt Varel.

Der Planfeststellungsbeschluss gilt nach § 74 Abs. 4 Satz 3 VwVfG den Betroffenen gegenüber, denen er nicht gesondert zugestellt wurde, mit dem Ende der zweiwöchigen Auslegungsfrist als zugestellt.

Der Planfeststellungsbeschluss wurde vor dem Bundesverwaltungsgericht beklagt.


Ein Teil der von der Antragstellerin eingereichten Planunterlagen wird hier zur allgemeinen Information veröffentlicht. Die rechtlichen Vorgaben und Fristen des Planfeststellungsverfahrens bleiben hiervon unberührt. Ein Rechtsanspruch lässt sich aus dieser Veröffentlichung nicht ableiten.

Eingereichte Planunterlagen (Auszug)

Hochspannungsfreileitung   Bildrechte: www.pixabay.com
Link zur Antragstellerin:

Artikel-Informationen

erstellt am:
28.04.2022
zuletzt aktualisiert am:
15.01.2024

Ansprechpartner/in:
Viktor Theurer

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernat 41 (Planfeststellung)
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Tel: (0511) 3034-2917
Fax: (0511) 3034-2099

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