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Luftfahrtpersonal


Alle Lizenzangelegenheiten für Inhabende von Lizenzen für fliegendes Personal sowie für Auszubildende zum Erwerb oder der Erweiterung einer Lizenz/Berechtigung im Zuständigkeitsbereich des Landes Niedersachsen werden ausschließlich durch das Dezernat 42 (Luftverkehr) am Standort Oldenburg bearbeitet.

Wir bitten Sie, uns alle Anträge und Unterlagen möglichst nur noch per E-Mail zu übersenden. Dafür haben wir zwei Funktionspostfächer eingerichtet.

Alles, was mit der Ersterteilung von Lizenzen für fliegendes Personal zu tun hat – z. B. Meldungen und Empfehlungen – senden Sie bitte an:

fcl-ausbildung@nlstbv.niedersachsen.de

Anträge und Nachweise für Lizenzinhabende – z. B. für Erweiterungen oder Verlängerungen von Lizenzen und Berechtigungen – senden Sie bitte an:

fcl-lizenz@nlstbv.niedersachsen.de


Wenn Sie eine Lizenz für Flugzeuge, Hubschrauber, Segelflugzeuge oder Ballone nach Sichtflugregeln erwerben möchten, wenden Sie sich bitte zunächst an eine Ausbildungsorganisation (Flugschule), die die entsprechende Ausbildung anbietet. Nach Erbringung der erforderlichen Voraussetzungen sowie Absolvierung der theoretischen und praktischen Ausbildung + Prüfung erteilen wir die Lizenz.

Unsere Aufgaben im Einzelnen:

  • Erteilung, Erneuerung und Umwandlung von Lizenzen und Berechtigungen,
  • Abnahme theoretischer und praktischer Prüfungen für fliegendes Personal,
  • Führung der Akten für Luftfahrtpersonal,
  • Anerkennung von Flugprüfern.

In den folgenden Rubriken werden Antragsformulare, Informationen sowie Nachweisunterlagen im PDF-Format zur Verfügung gestellt.


Ausbildung von Luftfahrtpersonal


Empfehlung zur praktischen Prüfung und Antrag auf Erteilung der Lizenz


Erwerb/ Verlängerung/ Erneuerung von Berechtigungen


Umwandlung von Lizenzen nach Teil-FCL, Teil-SFCL und Teil-BFCL


Sonstige Lizenzformulare

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