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Sonderlandeplatz Norden-Norddeich

Antrag auf Erweiterung der Genehmigung gemäß § 6 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)


Der Sonderlandeplatz Norden-Norddeich ist gemäß § 6 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) für den Flugbetrieb unter anderem für Hubschrauber bis 5.700 kg höchstzulässiges Abfluggewicht (MTOW) für die Durchführung von Flügen im Bereich der Notfallrettung nach Sichtflugregeln zugelassen.

Die FLN Frisia-Luftverkehrs GmbH Norddeich beantragt nunmehr die Erweiterung der o. g. Genehmigung um die Zulassung von Hubschraubern bis 10.000 kg höchstzulässigem Abfluggewicht im Bereich der Helikopter-Notfallrettung.

Gemäß § 6 Abs. 4 S. 2 LuftVG i. V. m. §§ 49 ff. LuftVZO ist eine Änderung der Genehmigung erforderlich, wenn die Anlage oder der Betrieb des Flugplatzes wesentlich erweitert oder geändert werden soll. Die vorgesehene Erhöhung des Abfluggewichtes ist eine wesentliche Änderung i. S. dieser Vorschrift.

Die Planunterlagen können während der öffentlichen Auslegung vom 21.10.2024 bis einschließlich zum 26.11.2024 auch bei der Stadt Norden während der Dienststunden eingesehen werden.

Jeder, dessen Rechte, insbesondere Eigentum oder Gesundheit, durch das Vorhaben beeinträchtigt werden können, kann zu dem Vorhaben bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Norden oder bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Standort Oldenburg, Kaiserstraße 27, 26122 Oldenburg, eine Stellungnahme abgeben.

Antragsunterlagen:

Segelflugzeug Bildrechte: www.pixabay.com

Rettungshubschrauber (Symbolfoto).

Artikel-Informationen

erstellt am:
13.10.2024

Ansprechpartner/in:
Dezernat 42 (Luftverkehr)

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Tel: (0511) 3034-01
Fax: (0511) 3034-2099

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