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Segelfluggelände Quakenbrück

Antrag auf Erweiterung der Genehmigung gemäß § 6 Abs. 4 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)


Das Segelfluggelände Quakenbrück ist gemäß § 6 LuftVG für folgende Arten von Luftfahrzeugen für die Durchführung von Flügen nach Sichtflugregeln am Tag zugelassen:

  1. Segelflugzeuge,
  2. Motorsegler,
  3. Luftfahrzeuge bis max. 2000 kg (max. Abfluggewicht), soweit sie bestimmungsgemäß zum Schleppen von Segelflugzeugen oder Motorseglern Verwendung finden,
  4. Freiballone (PPR),
  5. Flugmodelle mit und ohne Verbrennungsmotoren, die nicht der Zulassungspflicht gemäß § 6 LuftVZO unterliegen.

Der Flugplatzbetreiber, der Luftsportverein Quakenbrück e.V., hat mit Antrag vom 20.07.2024 die Erweiterung der Genehmigung für die Anlage und den Betrieb des Segelfluggeländes Quakenbrück um die Zulassung der Luftfahrzeugart „Luftsportgeräte“ beantragt. Derzeit sind auf dem Segelfluggelände Quakenbrück Flugbewegungen durch Luftsportgeräte im Rahmen einer Außenstart- und -landeerlaubnis nach § 25 Abs. 1 LuftVG i.V.m. § 18 Abs. 1 der Luftverkehrsordnung (LuftVO) begrenzt zugelassen.

Nach § 54 Abs. 2 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) kann die Genehmigung zur Anlage und zum Betrieb eines Segelfluggeländes auf die Benutzung durch Luftsportgeräte erstreckt werden. Hierzu ist eine Änderung der Genehmigung für die Anlage und den Betrieb des Segelfluggeländes gemäß § 6 Abs. 4 S. 2 LuftVG erforderlich.

Die Bürgerinnen und Bürger der Samtgemeinde Artland und der Gemeinde Essen (Oldenburg) werden an diesem Verfahren durch öffentliche Bekanntmachung und Auslegung der Antragsunterlagen beteiligt.
Die Auslegung der Unterlagen erfolgt in der Zeit vom 21.10.2024 bis zum 21.11.2024.

Jeder, dessen Rechte durch das Vorhaben berührt werden, kann zu dem Vorhaben bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei den o. g. Kommunen oder der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Standort Oldenburg, Kaiserstraße 27, 26122 Oldenburg, eine Stellungnahme abgeben.

Antragsunterlagen:

Segelflugzeug Bildrechte: www.pixabay.com

Segelflugzeug (Symbolfoto).

Artikel-Informationen

erstellt am:
14.10.2024

Ansprechpartner/in:
Dezernat 42 (Luftverkehr)

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Tel: (0511) 3034-01
Fax: (0511) 3034-2099

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