Segelfluggelände Quakenbrück
Antrag auf Erweiterung der Genehmigung gemäß § 6 Abs. 4 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
Das Segelfluggelände Quakenbrück ist gemäß § 6 LuftVG für folgende Arten von Luftfahrzeugen für die Durchführung von Flügen nach Sichtflugregeln am Tag zugelassen:
- Segelflugzeuge,
- Motorsegler,
- Luftfahrzeuge bis max. 2000 kg (max. Abfluggewicht), soweit sie bestimmungsgemäß zum Schleppen von Segelflugzeugen oder Motorseglern Verwendung finden,
- Freiballone (PPR),
- Flugmodelle mit und ohne Verbrennungsmotoren, die nicht der Zulassungspflicht gemäß § 6 LuftVZO unterliegen.
Der Flugplatzbetreiber, der Luftsportverein Quakenbrück e.V., hat mit Antrag vom 20.07.2024 die Erweiterung der Genehmigung für die Anlage und den Betrieb des Segelfluggeländes Quakenbrück um die Zulassung der Luftfahrzeugart „Luftsportgeräte“ beantragt. Derzeit sind auf dem Segelfluggelände Quakenbrück Flugbewegungen durch Luftsportgeräte im Rahmen einer Außenstart- und -landeerlaubnis nach § 25 Abs. 1 LuftVG i.V.m. § 18 Abs. 1 der Luftverkehrsordnung (LuftVO) begrenzt zugelassen.
Nach § 54 Abs. 2 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) kann die Genehmigung zur Anlage und zum Betrieb eines Segelfluggeländes auf die Benutzung durch Luftsportgeräte erstreckt werden. Hierzu ist eine Änderung der Genehmigung für die Anlage und den Betrieb des Segelfluggeländes gemäß § 6 Abs. 4 S. 2 LuftVG erforderlich.
Jeder, dessen Rechte durch das Vorhaben berührt werden, kann zu dem Vorhaben bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei den o. g. Kommunen oder der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Standort Oldenburg, Kaiserstraße 27, 26122 Oldenburg, eine Stellungnahme abgeben.
Antragsunterlagen:
- Antrag des LSV Quakenbrück e.V. - Download (PDF, 0,63 MB)
- Anlage 1 - Übersichtsplan im Maßstab 1:25.000 - Download (PDF, 7,16 MB)
- Anlage 3 - Lageplan - Download (PDF, 2,66 MB)
- Anlage 2 - Lageplan im Maßstab 1:5.000 - Download (PDF, 35,94 MB)
- Anlage 4 - Auszug aus dem Vereinsregster - Download (PDF, 0,15 MB)
Segelflugzeug (Symbolfoto).
Artikel-Informationen
erstellt am:
14.10.2024
Ansprechpartner/in:
Dezernat 42 (Luftverkehr)
Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Tel: (0511) 3034-01
Fax: (0511) 3034-2099