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Hubschrauber-Sonderlandeplatz Universitätsmedizin Göttingen

Antrag auf Genehmigung gemäß § 6 Luftverkehrsgesetz


Die Universitätsmedizin Göttingen (UMG) hat mit Datum vom 25.11.2024 einen Antrag auf Genehmigung eines Hubschrauber-Sonderlandeplatzes gemäß § 6 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) gestellt.

Es ist beabsichtigt, den Landeplatz als Dachlandeplatz auf dem Neubau zu errichten. Der beantragte Hubschrauber-Sonderlandeplatz soll zur Durchführung von Notfallrettungs- und Verlegungsflügen im Sinne des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes (NRettDG) dienen. Die Zulassung von Nachtflugbetrieb sowie die Zulassung von Flugbetriebszeiten rund um die Uhr ist beantragt.

Die Träger öffentlicher Belange werden durch Übersendung einer Ausfertigung am Genehmigungsverfahren beteiligt. Darüber hinaus werden die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Göttingen durch die öffentliche Bekanntmachung und Auslegung des Antrages nebst Unterlagen beteiligt.

Jeder, dessen Rechte, insbesondere Eigentum oder Gesundheit, durch das Vorhaben beeinträchtigt werden können, kann zu dem Vorhaben bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Göttingen oder bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, eine Stellungnahme abgeben.

Antragsunterlagen:

Segelflugzeug Bildrechte: www.pixabay.com

Rettungshubschrauber (Symbolfoto).

Artikel-Informationen

erstellt am:
14.01.2025

Ansprechpartner/in:
Dezernat 42 (Luftverkehr)

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Tel: (0511) 3034-01
Fax: (0511) 3034-2099

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