Hubschrauber-Sonderlandeplatz Gesamtklinikum Heidekreis Bad Fallingbostel
Antrag auf Genehmigung gemäß § 6 Luftverkehrsgesetz
Die Heidekreis-Klinikum gGmbH hat mit Datum vom 29.08.2024 einen Antrag auf Genehmigung eines Hubschrauber-Sonderlandeplatzes gemäß § 6 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) gestellt.
Es ist beabsichtigt, den Landeplatz als Bodenladenplatz am Neubau zu errichten. Der beantragte Hubschrauber-Sonderlandeplatz soll zur Durchführung von Notfallrettungs- und Verlegungsflügen im Sinne des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes (NRettDG) sowie dem Notfall- und Krankentransport dienen. Die Zulassung von Nachtflugbetrieb sowie die Zulassung von Flugbetriebszeiten rund um die Uhr ist beantragt.
Die Träger öffentlicher Belange werden durch Übersendung einer Ausfertigung am Genehmigungsverfahren beteiligt. Darüber hinaus werden die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bad Fallingbostel, der Stadt Walsrode und des Landkreises Heidekreis durch die öffentliche Bekanntmachung und Auslegung des Antrages nebst Unterlagen beteiligt. Die Auslegung der Unterlagen bei der Stadt Walsrode erfolgt in der Zeit vom 13.01.2025 bis zum 12.02.2025.
Jeder, dessen Rechte, insbesondere Eigentum oder Gesundheit, durch das Vorhaben beeinträchtigt werden können, kann zu dem Vorhaben bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Walsrode oder bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, eine Stellungnahme abgeben.
Antragsunterlagen:
Rettungshubschrauber (Symbolfoto).
Artikel-Informationen
erstellt am:
12.01.2025
zuletzt aktualisiert am:
13.01.2025
Ansprechpartner/in:
Dezernat 42 (Luftverkehr)
Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Tel: (0511) 3034-01
Fax: (0511) 3034-2099