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Hubschrauber-Sonderlandeplatz an der Ammerland-Klinik Westerstede

Antrag auf Genehmigung und Betrieb gemäß § 6 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)


Die Landkreis Ammerland -Eigenbetrieb Immobilienbetreuung- hat mit Datum vom 26.08.2024 einen Antrag auf Genehmigung eines Hubschraubersonderlandeplatzes gemäß § 6 LuftVG gestellt.

Es ist beabsichtigt, den Landeplatz als Dachlandeplatz auf dem Neubau zu errichten. Der beantragte Hubschraubersonderlandeplatz soll für Hubschraubereinsätze, die im unmittelbaren Zusammenhang mit medizinischen Noteinsätzen oder dem medizinischen Versorgungsautrage des Krankenhauses (Primär- und Sekundäreinsätze) stehen. Die Zulassung von Nachtflugbetrieb sowie die Zulassung von Flugbetriebszeiten rund um die Uhr mit Flugbetriebsbeschränkungen zwischen 22 Uhr und 6 Uhr ist beantragt.

Die Träger öffentlicher Belange werden durch Übersendung einer Ausfertigung am Genehmigungsverfahren beteiligt. Darüber hinaus werden die Bürger der Stadt Westerstede durch die öffentliche Bekanntmachung und Auslegung des Antrages nebst Unterlagen beteiligt.

Jeder, dessen Rechte, insbesondere Eigentum oder Gesundheit, durch das Vorhaben beeinträchtigt werden können, kann zu dem Vorhaben bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Westerstede oder bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Standort Oldenburg, Kaiserstraße 27, 26122 Oldenburg, eine Stellungnahme abgeben.

Antragsunterlagen:

Segelflugzeug Bildrechte: www.pixabay.com

Rettungshubschrauber (Symbolfoto).

Artikel-Informationen

erstellt am:
15.10.2024

Ansprechpartner/in:
Dezernat 42 (Luftverkehr)

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Tel: (0511) 3034-01
Fax: (0511) 3034-2099

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