Logo NLStBV Niedersachsen klar Logo

Fluggastkontrollen / Luftsicherheitsgebühr


Eine wichtige Aufgabe der Luftsicherheitsbehörde ist die Durchsuchung von Fluggästen, Handgepäck sowie des aufgegebenen Gepäcks (§ 5 LuftSiG).

Für die Fluggastkontrollen am Verkehrsflughafen Braunschweig-Wolfsburg erhebt die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Luftsicherheitsgebühren von Luftfahrtunternehmen und Haltern von Luftfahrzeugen. Diese sind nach § 2 LuftSiGebV verpflichtet, die Anzahl der beförderten Fluggäste der Luftsicherheitsbehörde zu melden.



Formular:

Gepäck (Symbolfoto)   Bildrechte: www.pixabay.com

Gepäck (Symbolfoto).

Artikel-Informationen

erstellt am:
29.04.2015
zuletzt aktualisiert am:
15.05.2022

Ansprechpartner/in:
Jacqueline Resech

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernat 42 (Luftverkehr)
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Tel: (05331) 8587-219
Fax: (05331) 8587-209

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln