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Verkehrssektor und Klimaziele

Die Elektromobilität ist einer der essenziellen Bausteine der Verkehrswende.

Im Zuge des Klimawandels und seiner zunehmenden Folgen muss ein hohes Pensum innerhalb eines kurzen Zeitraumes erzielt werden, um die benötigte Transformation des Verkehrssektors zuverlässig zu erreichen. Der konsequente und strategische Ausbau von Ladeinfrastruktur ist dafür ein Schlüsselelement.

Auf dieser Seite finden Sie die von Elektromobilitätsmanagern erarbeiteten Hintergründe, die grundlegend für das Verfahren zur Erstellung des Ladeinfrastrukturkonzepts sind.

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THG-Emissionen nach Sektoren 1990 – 2019. Der Verkehrssektor ist der einzige Sektor, der keine Verbesserung aufweisen kann, und hat den Gebäudesektor „überholt“.
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Die Verbrennung von Brennstoffen im Verkehrssektor der BRD in Tonnen CO2-Äquivalent. Der Ausstoß von 2019 lag +0,3 % über dem des Jahres 1990. Der Pkw-Verkehr hat 2019 einen Anteil von 60 % des gesamten Ausstoßes und ist somit die Stellschraube Numme
  Bildrechte: Umweltbundesamt (bmuv.de): Trendtabelle THG nach Sektoren. 15.3.2021
Die THG-Reduktionswerte der einzelnen Sektoren gemäß der Novelle des Bundes-Klimaschutzgesetzes für die Jahre 2020 – 2030. Der Ausstoß im Verkehrssektor muss auf absolut 85 t CO2-Äquivalent sinken (-48 % des Ausstoßes von 2019). Quelle: bmuv.de
  Bildrechte: Europäische Umweltagentur, TNO
CO2-Lebenszyklusemissionen verschiedener Fahrzeug- u. Kraftstoffarten. Ein batterie-elektrisches Pkw fährt mit Strom aus erneuerbaren Energien emissionsfrei u. die Treibhausgasausstöße für Produktion u. Kraftstoffherstellung hielten sich 2014 die Waa


Als einziger Sektor konnte der Verkehr seine Treibhausgasemissionen von 1990 bis 2019 nicht reduzieren (Abbildung 1 von 4).

Der Treibhausgasausstoß im Verkehrssektor betrug im Jahr vor der Corona-Pandemie 164,322 Mio. t CO2-Äquivalent – ein Plus von 0,3 % im Vergleich zum internationalen Vergleichsjahr. Davon macht der Pkw-Verkehr 60 % aus (Abbildung 2 von 4) und bildet somit die größte Stellschraube für Treibhausgasreduktionen.

Fest steht, dass im Jahr 2030 bundesweit noch 85 Mio. t CO2-Äquivalent im Verkehrssektor ausgestoßen werden sollen (Abbildung 3 von 4). Das ist eine Reduktion der Treibhausgasausstöße von 2019 um 48 %.

Festlegen tut dies das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG), das sich auf das von der Bundesrepublik Deutschland unterschriebenen und rechtlich bindenden Pariser Klimaabkommen bezieht. Das dortige Zwei- bzw. nach Möglichkeit 1,5-Grad-Ziel wird vom KSG in jährliche Sektorenziele bis 2030 mit absoluten Treibhausgasemissionen umgewandelt und ausgewiesen.

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im März 2021 musste das KSG novelliert werden und wurde „nachgeschärft“.

Wenn angenommen wird, dass der Bedarf an Mobilität bis 2030 etwa gleichbleibt, sich der Modal Split bis 2019 nicht ausschlaggebend ändert und alle Bereiche des Verkehrssektors dazu aufgefordert sind, gleichmäßig zum Sektorenziel beizutragen, so kann daraus geschlossen werden, dass auch der Pkw-Sektor seine Treibhausgasemissionen um 48 % reduzieren muss. Das wiederrum würde bedeuten, dass etwa jedes zweite Auto im Jahr 2030 nicht mehr fährt – oder dass es emissionsfrei und damit klimaneutral fährt.

Genau dafür bietet die Elektromobilität die Möglichkeit. Denn vollelektrische Pkw erlauben – stets vorausgesetzt sie laden ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien – das emissionslose und klimaneutrale Fahren (Abbildung 4 von 4). So lässt sich das Bedürfnis nach Mobilität erhalten und die Treibhausgase können reduziert werden.

Auf Basis dieser Gesetzesgrundlagen baut die Bedarfsbestimmung für unsere Ladeinfrastrukturkonzepte auf.

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Stabsstelle Change - Elektromobilität

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