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KfW-Zuschüsse 439 und 441


Das vielbeachtete und wohl aufgenommene KfW-Förderprogramm 440 zur Errichtung einer privaten Wallbox ist mittlerweile zu Ende gegangen. Aktuell sind mit den KfW-Programmen 439 und 441 zwei Förderprogramme gestartet, die für die Kommunen und das Gewerbe vor Ort besonders in­teressant sind.



Der KfW-Zuschuss 439 fördert den Aufbau von mindestens zehn Ladestationen mit bis zu 900 Euro pro Ladepunkt. Die Ladestationen müssen nicht-öffentlich sein und dienen sowohl dem Laden von kommunalen Fahrzeugen als auch den privat durch die Beschäftigten genutzten Fahrzeugen. Das Programm läuft bis das Fördervolumen ausgeschöpft ist. Die Antragsfrist hat am 23.11.2021 begonnen.

Nähere Informationen auf kfw.de



Nach dem Auslaufen der Antragsfrist des ersten niedersächsischen Förderaufrufs für gewerbliche Ladeinfrastruktur erhielt die Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Ver­kehr viele Anfragen, wann ein weiteres Programm folgen könnte. Der Bund fördert nun erstmals dazu:

Der KfW-Zuschuss 441 fördert den Aufbau von Ladestationen im Gewerbe mit ebenfalls bis zu 900 Euro pro Ladepunkt. Diese müssen nicht-öffentlich zugänglich gestaltet sein und dürfen zum Laden von Firmenfahrzeugen und Fahrzeugen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern genutzt wer­den. Das Programm läuft, bis das Fördervolumen ausgeschöpft ist. Die Antragsfrist hat am 23.11.2021 begonnen.

Nähere Informationen auf kfw.de

Nicht-öffentliche Ladepunkte in Kommunen oder Gewerbe   Bildrechte: NLStBV
Die bezuschussten Ladepunkte stehen sowohl den Flottenfahrzeugen in Kommunen oder Gewerbe als auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit ihren Fahrzeugen zur Nutzung offen.
Infos zu laufenden Förderprogrammen Bildrechte: NLStBV

Artikel-Informationen

erstellt am:
23.11.2021
zuletzt aktualisiert am:
09.01.2023

Ansprechpartner/in:
Stabsstelle Change - Elektromobilität

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Göttinger Chausssee 76 A
30453 Hannover
Tel: (0511) 3034-2550
Fax: (0511) 3034-2099

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