Tunnelorganisation und Tunnelsicherheit
Tunnelorganisation
Mit Umsetzung der Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln (RABT), Ausgabe 2006, wurde eine Neuorganisation des Tunnelbetriebs erforderlich. Die Benennung einzelner Organe für Tunnel ab 400 Metern Länge sind Folgerungen aus den Brandkatastrophen in den Alpenländern.
Die Verwaltungsbehörde hat dafür zu sorgen, dass sämtliche die Sicherheit eines Tunnels betreffende Anforderungen eingehalten werden, und erlässt die erforderlichen Bestimmungen, um die Einhaltung dieser Richtlinie sicherzustellen. Die zentrale Stelle eines Tunnels ist das Tunnelmanagement. Für jeden in der Planung, im Bau oder im Betrieb befindlichen Tunnel ist eine öffentliche oder private Stelle als Tunnelmanagement einzusetzen. Das Tunnelmanagement ernennt zudem für jeden Tunnel eine/-n Sicherheitsbeauftragte/-n. Durch die Verwaltungsbehörde ist sicherzustellen, dass Inspektionen, Bewertungen und Prüfungen von einer Untersuchungsstelle durchgeführt werden.
In Niedersachsen ist die Verwaltungsbehörde für Straßentunnel an Bundesstraßen die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Sie hat, je nach räumlicher Zuständigkeit, ihre regionalen Geschäftsbereiche Gandersheim, Goslar und Oldenburg mit dem Tunnelmanagement betraut. Als Sicherheitsbeauftragte/-r ist in der Regel die Leiterin oder der Leiter der zuständigen Straßenmeisterei ernannt.
Die Untersuchungsstelle für Inspektionen, Bewertungen und Prüfungen ist im Dezernat 32 (Brücken und Tunnel) der Landesbehörde angesiedelt.
Tunnelsicherheit
Nach den Brandunfällen in den Alpenländern ist die Frage nach der Tunnelsicherheit neu bewertet worden und in Deutschland mit den Novellierungen der "Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln (RABT)" in der Fassung von 2003 Rechnung getragen worden.
Zeitgleich wurden auf europäischer Ebene Anstrengungen unternommen, die Tunnelsicherheit nach den schweren Unglücken im Montblanc-Tunnel und im Tauerntunnel (1999) und im Sankt-Gotthard-Tunnel (2001) zu verbessern. Sie mündeten in die Richtlinie 2004/54/EG vom 29. April 2004 über "Mindestanforderungen an die Sicherheit von Tunneln im transeuropäischen Straßennetz" (sogenannte EU-Tunnelrichtlinie).
In Deutschland sind die RABT auf dieser Grundlage nochmals überarbeitet worden, im Wesentlichen hinsichtlich der in der EG-Tunnelrichtlinie geforderten Organe für den Tunnelbetrieb. Die Neufassung wurde durch das Bundesverkehrsministerium mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 10/2006 als "Ausgabe 2006" eingeführt und in nationales Recht umgesetzt.
In Niedersachsen wurden seit 2003 an sämtliche Tunnel hinsichtlich ihres Sicherheitsstandards analysiert und im Zuge des Programms "Sicherheit in Straßentunneln" des Bundes teilweise aufwendig nachgerüstet.
Das Programm zur Nachrüstung der Tunnel ist weitestgehend abgeschlossen. 2010 beendet wurde die Umsetzung im Tunnel Bovenden; die Nachrüstung des Butterbergtunnels in Osterode am Harz wurde 2013 abgeschlossen. Im Wesertunnel wurden zusätzliche Sicherheitseinrichtungen nach neuesten Forschungsergebnissen der Bundesanstalt für Straßenwesen nachgerüstet. Die Arbeiten im Wesertunnel wurden Ende 2012 abgeschlossen.
Sicherheitsinformationen:
Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) hat zwei Informationsbroschüren zum Thema Tunnelsicherheit veröffentlicht, die wir nachfolgend zum Download anbieten.
- Sicherheit geht vor: Straßentunnel in Deutschland - Download (PDF, 11,41 MB)
- Richtiges Verhalten im Straßentunnel - Download (PDF, 0,55 MB)
Wie verhalte ich mich richtig im Straßentunnel? Informationsvideo der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt):
Informationsvideo der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) zum richtigen Verhalten in Straßentunneln. Die Herstellung des Films wurde durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Rahmen des Programms „Forschung für die zivile Sicherheit“ als Teil der High-Tech-Strategie zum Thema Schutz von Straßeninfrastrukturen im Projekt „Schutz kritischer Brücken und Tunnel im Zuge von Straßen (SKRIBT)“ gefördert.
Portal des Butterbergtunnels (B 241).
("Richtlinie 2004/ 54/ EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über Mindestanforderungen an die Sicherheit von Tunneln im transeuropäischen Straßennetz") als externer Download auf den Seiten der
Artikel-Informationen
erstellt am:
01.08.2022
zuletzt aktualisiert am:
18.09.2023
Ansprechpartner/in:
Timo Stein
Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernat 32 (Brücken und Tunnel)
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Tel: (0511) 3034-2542
Fax: (0511) 3034-2099