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Planung und Entwurf

Die Notwendigkeit des Baus von Ingenieurbauwerken ergibt sich entweder aus dem Zustand eines bestehenden Bauwerks oder durch Bedarfsplanmaßnahmen. Bevor ein Ingenieurbauwerk aber gebaut werden kann, muss es geplant und entworfen werden. Die Planung verläuft in insgesamt drei Stufen: der Grundlagenermittlung, der Vorplanung und der Entwurfsplanung. Das Ergebnis des gesamten Planungsprozesses ist der sogenannte Bauwerksentwurf.

„Die Bauwerksentwürfe sind Grundlage für die Beurteilung der geplanten Baumaßnahme in technischer, wirtschaftlicher und gestalterischer Hinsicht sowie der vorgesehenen Baudurchführung. Sie müssen alle wesentlichen Gesichtspunkte zur Beschreibung der Baumaßnahme enthalten.“

aus: Richtlinien für das Aufstellen von Bauwerksentwürfen für Ingenieurbauten (RAB-ING)

Ansicht einer Brücke bei Vienenburg (B 241)   Bildrechte: NLStBV
Ansicht einer Brücke bei Vienenburg (B 241).

Grundlagenermittlung

In der ersten Planungsstufe, der Grundlagenermittlung, werden die Randbedingungen ermittelt, die während den weiteren Planungsstufen und beim späteren Bau zu beachten sind. Dafür werden alle notwendigen Informationen zusammengetragen und analysiert. Zu ihnen gehören unter anderem technische und wirtschaftliche Grundsatzfragen der Planung, die zum Beispiel in Form von Verkehrsuntersuchungen und Kostenschätzungen betrachtet werden. Die Grundlagenermittlung bildet sozusagen das Fundament des späteren Bauwerks, auf dem in den weiteren Planungsstufen aufgebaut wird.

Ansicht des Südportals des Pferdebergtunnels (B 247)   Bildrechte: NLStBV
Ansicht des Südportals des Pferdebergtunnels (B 247).

Vorplanung

Die Vorplanung dient der Findung der Vorzugsvariante der Maßnahme. Sie wird in einem Variantenvergleich ermittelt, in dem verschiedene Bauwerksvarianten untersucht werden. In diesem Rahmen sind die unterschiedlichsten Aspekte zu betrachten. Nur so lässt sich die Variante finden, die sich optimal in die gegebenen Rahmenbedingungen einfügt. Insbesondere die folgenden Aspekte sind bereits während der Vorplanung zu betrachten:

  • Umweltbelange, wie der Natur- und Gewässerschutz,
  • verkehrliche Aspekte während der Bauzeit, wie Umleitungen oder Verkehrseinschränkungen,
  • geometrische Randbedingungen im Baufeld, wie Täler oder angrenzende Bebauung,
  • die Baukosten,
  • das Bauverfahren, der Bauablauf und die Bauzeit,
  • die Dauerhaftigkeit des Bauwerks,
  • die Gestaltung des Bauwerks.

Zusammenfassend sind während der Vorplanung alle baulichen, verkehrlichen, wirtschaftlichen und raumstrukturellen Aspekte zu betrachten. Sie werden zur Bewertung der unterschiedlichen Varianten herangezogen. Die Entscheidung für die optimalste Lösung in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht fällt anschließend im Rahmen eines Abwägungsprozesses, an dessen Ende die Vorzugsvariante steht.

Darstellung verschiedener Varianten im Rahmen des Variantenvergleichs   Bildrechte: NLStBV
Darstellung verschiedener Varianten im Rahmen des Variantenvergleichs.

Entwurfsplanung

Im Rahmen der Entwurfsplanung wird die in der Vorplanung ermittelte Vorzugsvariante vertieft ausgearbeitet und es wird ein realisierbares Planungskonzept für die Variante entwickelt. Daneben stehen auch weitere Abstimmungen mit allen von der Maßnahme betroffenen Trägern öffentlicher Belange in einem besonderen Fokus. Ihre Vorgaben sind bei der Planung zu berücksichtigen. Am Ende der Entwurfsplanung steht der fertige Bauwerksentwurf. Er enthält verschiedene Unterlagen mit denen alle wesentlichen Gesichtspunkte der Baumaßnahme beschrieben werden. Zu ihnen zählen unter anderem detaillierte Bauwerkspläne, ein Erläuterungsbericht und eine Kostenberechnung.

Ansicht und Längsschnitt als Bestandteil eines Bauwerksplans   Bildrechte: NLStBV
Ansicht und Längsschnitt als Bestandteil eines Bauwerksplans.
Ansicht der Weißwasserbrücke (B 498)   Bildrechte: NLStBV

Ansicht der Weißwasserbrücke (B 498).

Artikel-Informationen

erstellt am:
01.08.2022
zuletzt aktualisiert am:
15.11.2022

Ansprechpartner/in:
Timo Stein

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernatsleiter 32 (Brücken und Tunnel)
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Tel: (0511) 3034-2542
Fax: (0511) 3034-2099

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