B 51: Ersatzneubau der Talbrücke Oesede
Die Talbrücke Oesede in Georgsmarienhütte liegt im Zuge der Bundesstraße 51 rund 5 km südlich von Osnabrück. Hier überführt die Brücke die Bundesstraße im Stadtteil Oesede über die Oeseder Straße (Gemeindestraße), den Wasserlauf der Düte, die eingleisige DB-Strecke 2950 („Haller Willem“, Osnabrück – Brackwede) sowie über das Gelände des Stahlwerks der ansässigen Georgsmarienhütte GmbH.
Die im Jahr 1965 errichtete Brücke besitzt einen 2-stegigen Plattenbalkenquerschnitt aus Spannbeton und überspannt das Tal mit 6 Feldern und einer Gesamtstützweite von 176,60 m (27,5 m – 4 x 30,40 m – 27,5 m).
Notwendigkeit des Neubaus
Im Zusammenhang mit der Nachrechnung und Ertüchtigung der Brücken an Bundesfernstraßen wurde die Talbrücke Oesede nachgerechnet. Als Ergebnis stellte sich heraus, dass sie wesentliche rechnerische Nachweisdefizite aufweist und das erforderliche Ziellastniveau nicht erreicht. Die Talbrücke besitzt altersbedingt nur noch eine eingeschränkte Tragfähigkeit und wird den zeitgemäßen Anforderungen an Brückenbauwerke nicht mehr gerecht. Weiterhin besitzen die sich bei der abschnittsweisen Herstellung eines Spannbetonbauwerks ergebenen Fugen keine ausreichende Dauerhaftigkeit.
Um vor diesem Hintergrund die Beanspruchung auf das Bauwerk zu verringern und die Nutzung bis zur Errichtung einer Umfahrung zu ermöglichen, wurde eine einstreifige Verkehrsführung je Fahrtrichtung eingerichtet und die Höchstgeschwindigkeit auf 70 km/h begrenzt. Auch die sogenannte Brückenklasse wurde reduziert, so dass nicht mehr alle Großraum- und Schwertransporte das Bauwerk befahren dürfen. Zusätzlich zu den regelmäßigen Bauwerksprüfungen ist ein umfangreiches Monitoringsystem installiert worden, mit dem mögliche Veränderungen an der Brücke erkannt werden können.
Variantenuntersuchung mit Fokus auf die bauzeitliche Verkehrsführung
Als Ergebnis einer Variantenuntersuchung ergab sich als Vorzugsvariante für den Neubau ein Stahlverbundbauwerk. Der Neubau wird zukünftig aus zwei Teilbauwerken bestehen, die jeweils mit einem Querschnitt aus zwei Stahlhohlkästen ausgebildet werden.
Die beengten Platzverhältnisse im Bereich um das Bauwerk und die bauzeitliche Aufrechterhaltung des Verkehrs im Zuge der B 51 waren die maßgebende Randbedingungen, die bei der Variantenuntersuchung berücksichtigt wurden. Ziel war es längerfristige Vollsperrungen der B 51 und eine damit verbundene Umleitung des Verkehrs über einen längeren Zeitraum zu vermeiden. Die Auswirkungen auf den Verkehr der B 51 und auf die Anwohnenden entlang der Umleitungsstrecken können somit gering gehalten werden. In der Variantenuntersuchung wurde daher ein besonderer Fokus auf Bauverfahren und ihre Auswirkungen auf die bauzeitliche Verkehrsführung gelegt.
Als Vorzugsvariante stellte sich die Herstellung des ersten neuen Teilbauwerkes in Nebenlage heraus, über das der Verkehr während der Baumaßnahme geführt wird. Verkehrliche Einschränkungen und Sperrungen der B 51 können somit auf ein notwendiges Minimum reduziert werden, längerfristige Vollsperrungen werden nicht erforderlich.
Nach Errichtung des ersten Teilbauwerks und der Umlegung des Verkehrs wird die alte Talbrücke abgerissen. Im Anschluss erfolgt die Herstellung der neuen Unterbauten (Widerlager und Stützen) beider Teilbauwerke. Nach Fertigstellung erfolgt der Querverschub des ersten Teilbauwerks in seine endgültige Position. In diesem kurzen Zeitraum wird die B51 voll gesperrt sein. Im Anschluss an den Verschub fließt der weiterhin jeweils einstreifig je Richtungsfahrbahn über das Teilbauwerk, welches jetzt in seiner endgültigen Position liegt. Anschließend erfolgt die Herstellung des zweiten Teilbauwerks. Nach dessen Fertigstellung kann der Verkehr wieder auf zwei Fahrstreifen je Richtungsfahrbahn fließen.
Aktueller Planungsstand
Aktuell erfolgen die Erstellung des Bauwerksentwurfes und der Unterlagen und Gutachten für das notwendige Planfeststellungsverfahren. Dieses ist für die Erlangung des Baurechts durchzuführen. Planfeststellungsbehörde ist der Landkreis Osnabrück. Der Antrag auf Planfeststellung ist für dieses Jahr (2024) geplant. Der Beginn der Bauarbeiten wird voraussichtlich in der 2. Jahreshälfte 2026 erfolgen.
Artikel-Informationen
erstellt am:
06.02.2023
zuletzt aktualisiert am:
20.09.2024
Ansprechpartner/in:
Uta Weiner-Kohl
Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
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