Aufgaben
Die Landesbehörde ist für eine Vielzahl von Ingenieurbauwerken in ganz Niedersachsen zuständig. Erhalten Sie hier einen Überblick über die einzelnen Aufgaben, die damit verbunden sind. mehr
Der Bauwerksentwurf bildet die Grundlage des späteren Ingenieurbauwerks. Nur wenn bei der Planung alle Aspekte berücksichtigt werden, kann der Entwurf den hohen Anforderungen gerecht werden, die an ihn gestellt sind. Erfahren Sie hier alles Weitere über das mehrstufige Planungsverfahren. mehr
Die Durchführung der Bauwerksprüfung aller Ingenieurbauwerke in der Zuständigkeit der NLStBV erfolgt durch das Dezernat 32 mit seinen Bauwerksprüfteams. Sie unterstützen mit ihren Kenntnissen der geprüften Bauwerke das Erhaltungsmanagement durch die regionalen Geschäftsbereiche. mehr
Zu den Aufgaben zählen die Beurteilung von Bauwerken nach Unfällen, die Freigabe von Ausführungsplänen, die Bewertung von neuen Bauverfahren im konstruktiven Ingenieurbau und die Bewertung der Tragfähigkeit bestehender Brücken im Zuge des Genehmigungsverfahrens für Großraum- und Schwertransporte. mehr
Die Tragfähigkeit von Bestandsbauwerken wird anhand der Nachrechnungsrichtlinie neu berechnet und bewertet. Anhand der Ergebnisse wird darüber entschieden, ob das Bauwerk zukunftsfähig, also für den derzeitigen und den künftigen Verkehr leistungsfähig ist, verstärkt oder gar ersetzt werden muss. mehr
Eine Netzmasche oder ein Streckenabschnitt ist immer nur so stark wie seine schwächste Brücke. Bei Auffälligkeit einer Brücke wird in der systematischen Brückenerhaltung innerhalb der Netzmasche untersucht, welche Brücken in welchen Streckenabschnitten nachzurechnen, neu zu planen und zu bauen sind. mehr
Die NLStBV ist für die Organisation des Tunnelbetriebs und die Tunnelsicherheit zuständig. Zu ihren Aufgaben zählt u.a. die regelmäßige Durchführung von Inspektion, Bewertungen und Prüfungen der Tunnel zur dauerhaften Gewährleistung der Sicherheit für die Tunnelnutzenden. mehr
Erhalten Sie hier weiterführende Informationen zu einzelnen Bauwerken, z.B. den Tunneln im Zuständigkeitsbereich der NLStBV oder besonderen Projekten. mehr
auf den Seiten des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr: