Seewindpark-Anbindung kann weitergehen
Landesbehörde schafft Baurecht für Abschnitte zweier Seekabel
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) hat Baurecht für zwei parallel verlaufende Seekabelabschnitte geschaffen. Die Leitungen sollen Strom aus Seewindparks vor den ostfriesischen Inseln an Land leiten. Die Planfeststellungsbeschlüsse für die Abschnitte von zwei so genannten Netzanschlusssystemen sind am 21. Oktober ergangen. Die Abschnitte sind 36 Kilometer lang. Vorhabenträger ist der Leitungsnetzbetreiber Tennet Offshore GmbH.
Die Leitungen sollen Teil des Bündels werden, das Nordsee-Windenergieparks in rund 200 Kilometern Entfernung vom Festland mit den Stromnetzen an Land verbindet. Die jetzt genehmigten Planabschnitte beginnen mit der 12-Meilen-Zone, also in rund 22 Kilometern Entfernung zum Festland. Sie laufen mit dem Trassenbündel auf die Insel Baltrum zu. Diese wird mittels Horizontalspülbohrverfahren unterquert. Die Leitungen führen dann weiter in Richtung Festland, unterirdisch unter dem Landesschutzdeich hindurch und landen im ostfriesischen Dornumergrode im Landkreis Aurich an. Technisch enden die Leitungen an der Übergangsmuffe zum Landkabel. Die ist gleichzeitig das Ende des Genehmigungsabschnittes.
Der Leitungsnetzbetreiber Tennet Offshore GmbH hatte die Planfeststellung der Abschnitte im März 2023 beantragt. Zu jedem Abschnitt waren zwei Einwendungen, eine Stellungnahme einer Naturschutzvereinigung und 33 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange eingegangen. Die Landesbehörde prüfte diese Eingaben im Verfahrensverlauf. Im Ergebnis legte der Vorhabenträger geänderte Planunterlagen vor, zu denen insgesamt zwölf Stellungnahmen Eingang ins Verfahren fanden. Schwerpunkte der Einwendungen und Stellungnahmen lagen auf den Belangen von Natur und Landschaft, Deich- und Küstenschutz, strom- und schifffahrtspolizeilichen Belangen sowie dem Immissionsschutz.
Die abschließende Würdigung aller Eingaben und die Abwägung aller Interessen mündete in zwei Planfeststellungsbeschlüssen mit je knapp 300 Seiten Umfang. Die Dauer für beide Verfahren lag bei 19 Monaten.
Die Gesamtprojekte
Die Netzanschlusssysteme NOR-9-2 und NOR 9-3 binden Teile der Seewindparks der Gebiete N-9 und N-10 an das Übertragungsnetz an Land an. Die Windparkflächen sind 157 und 137 Quadratkilometer groß und liegen in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) vor der niederländisch-deutschen Nordseeküste. Die Netzanschlusssysteme werden vom Vorhabenträger auch unter den Namen BalWin3 und BalWin4 geführt.
Der in den Windparks erzeugte Strom wird über die Seekabel der jeweiligen Windparkbetreiber zur Konverterplattform des Leitungsnetzbetreibers geleitet. Von diesem Knotenpunkt auf See aus läuft die Energie als Gleichstrom durch das Unterseekabel bis zur Konverteranlage an Land. Dort wird sie zurück in Drehstrom umgeformt und über ein Umspannwerk in das 380-Kilovolt-Übertragungsnetz eingespeist.
Die Leitungen beider Projekte gliedern sich jeweils in zwei Seekabelabschnitte und einen Landkabelabschnitt. Die Genehmigung der Leitungsabschnitte außerhalb der deutschen Hoheitsgewässer (12-Meilen-Zone) liegt in der Zuständigkeit des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie. Die NLStBV ist für die Genehmigung der Seeleitungen in deutschen Gewässern und die Landabschnitte zuständig.
Der geplante Verlauf des Anschlusssystems NOR-9-2 sieht vor, die Leitung vom Anlandungspunkt in Dornumergrode aus zum Netzverknüpfungspunkt Wilhelmshaven 2 zu führen. Dieser Abschnitt ist rund 45 Kilometer lang und verläuft durch die Landkreise Aurich, Wittmund und Friesland sowie die kreisfreie Stadt Wilhelmshaven. Der Antrag auf Planfeststellung liegt noch nicht vor.
Geplantes Ziel des Anschlusssystems NOR-9-3 ist ebenfalls ein Netzverknüpfungspunkt. Dieser liegt bei Stadland im Landkreis Wesermarsch. Der Landabschnitt von NOR-9-3 ist 112 Kilometer lang und in einen langen Planungsabschnitt von 110 Kilometer Länge sowie einen kurzen von zwei Kilometern Länge aufgeteilt. Sie verlaufen durch die Landkreise Aurich, Wittmund, Friesland, Ammerland und Wesermarsch. Der Antrag auf Planfeststellung ist für Anfang November angekündigt.
Rund 700 Kilometer Energieleitungen seit 2022 genehmigt
Seit 2022 hat die NLStBV Baurecht für rund 730 Kilometer an Energieleitungen geschaffen, knapp 390 Kilometer davon sind Seeleitungen. In diesem Jahr sind bisher mehr als 350 Kilometer an Energieleitungen genehmigt worden.
Rund 200 Leitungskilometer in Niedersachsen befinden sich im Genehmigungsprozess. Ihre jeweiligen Planungsabschnitte werden in den nächsten Monaten zur Baureife gebracht.
Und weitere Verfahren stehen bevor: Für die kommenden drei Jahre sind 36 angemeldet. Das sind nach derzeitigem Planungsstand mindestens 1.700 Kilometer an Energieleitungen – mehr als 800 davon an Land und mehr als 900 auf See. 22 dieser neuen Verfahren – oder mindestens 1.100 Leitungskilometer – sollen bis Ende 2026 abgearbeitet sein. Zwischen einem und drei Jahren liegen zwischen Antrag und Genehmigung – je nach Umfang und Art des Projektes.Artikel-Informationen
erstellt am:
01.11.2024
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