Gehölzpflege an den Bundes- und Landesstraßen in den Landkreisen Osnabrück und Vechta
Arbeiten finden zwischen Oktober und Ende Februar unter Berücksichtigung des Artenschutzes statt
In den Landkreisen Osnabrück und Vechta finden auch in diesem Herbst und Winter an den Bundes- und Landesstraßen Gehölzpflegearbeiten statt. Verkehrsteilnehmer müssen sich daher ab dem 1. Oktober auf geringfügige Behinderungen einstellen.
Gehölzpflegearbeiten finden alljährlich zwischen Oktober und Ende Februar unter Berücksichtigung des Artenschutzes statt. Sie dienen vorrangig der Verkehrssicherheit, damit alte und kranke Bäume nicht zu einer Gefahr für Radfahrer, Fußgänger und Autofahrer werden. Zudem muss das sogenannte Lichtraumprofil bzw. der freie Verkehrsraum und die freie Sicht durch Rückschnitt der Gehölze gewährleistet werden.
Die Pflegemaßnahmen werden sowohl von Mitarbeitenden der Straßenmeistereien als auch von externen Dienstleistern ausgeführt und von Fachpersonal regelmäßig überwacht. Zur Sicherstellung einer fachgerechten Gehölzpflege werden die Arbeiten von entsprechend qualifiziertem Personal ausgeführt.
Um die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer und der Arbeiter zu gewährleisten, kann es zu geringfügigen Verkehrsbeeinträchtigungen kommen, da für die Dauer der Arbeiten die Fahrbahnen abschnittsweise halbseitig gesperrt werden müssen.
Der Geschäftsbereich Osnabrück der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr bittet alle Verkehrsteilnehmer und Anlieger um Verständnis für diese mit diesen erforderlichen Tätigkeiten verbundenen Beeinträchtigungen und bittet gleichzeitig um erhöhte Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme.
Artikel-Informationen
erstellt am:
30.09.2024
Ansprechpartner/in:
Christine Wehlage
Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Geschäftsbereich Osnabrück
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