Für die Verkehrssicherheit: Gehölzpflegearbeiten starten im Bereich Aurich
Bis Ende Februar werden ausgewählte Bäume zurückgeschnitten oder gefällt
Zum 1. Oktober beginnen die jährlichen Gehölzpflegearbeiten. Bis zum 28. Februar, also außerhalb der Brut- und Setzzeit, werden ausgewählte Bäume zurückgeschnitten oder gegebenenfalls gefällt. Dies ist notwendig, damit die Gehölze den Verkehrsteilnehmern nicht die Sicht auf die Fahrbahn und die Beschilderung versperrt. Hierauf weist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Aurich hin.
Stattfinden werden die Gehölzpflegearbeiten im gesamten Zuständigkeitsbereich der Landesbehörde im regionalen Geschäftsbereich (Landkreise Aurich, Friesland, Leer, Wittmund sowie die kreisfreien Städte Emden und Wilhelmshaven). Hierbei kann es auch vorkommen, dass Bäume gefällt werden müssen. „Für den Laien mag es gelegentlich den Anschein haben, dass ein gesunder Baum gefällt wird. Doch wir stellen sicher, dass ausschließlich Bäume aus dem Bestand genommen werden, die beispielsweise unter einem starken Pilzbefall leiden, allgemein nicht mehr standfest sind oder beim nächsten Sturm auf die Fahrbahn stürzen und einen Unfall verursachen könnten“, sagt Frank Buchholz, Leiter der Landesbehörde in Aurich. Ersatzpflanzungen werden in regelmäßigen Abständen im Auftrage der Behörde vorgenommen.
Ebenfalls wichtig ist der Blick auf den Artenschutz. So wird unter anderem mit technischen Hilfsmitteln überprüft, ob in Bäumen, die gefällt werden sollen, womöglich Spechthöhlen vorhanden sind, in denen beispielsweise Fledermäuse leben könnten. In diesem Fall wird das weitere Vorgehen eng mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmt.
Die Landesbehörde weist mit Blick auf Gehölzpflegearbeiten darauf hin, dass Anlieger für die Pflegearbeiten selbst zuständig sind, sofern sich die Bäume beziehungsweise Hecken oder Sträucher auf ihrem Privatgrundstück befinden. Dabei ist es wichtig, dass das Lichtraumprofil, also der Raum, der für die sichere Durchfahrt von Fahrzeugen erforderlich ist, stets ausreichend dimensioniert ist. Für Straßen entspricht dies einer Mindesthöhe von 4,50 Metern zwischen der Fahrbahn und den anliegenden Gehölzen.
Nach den Gehölzpflegearbeiten könnten frisch bearbeitete Flächen auf den ersten Blick kahl aussehen. Das Ausdünnen hilft der Natur jedoch dabei, sich zu verjüngen und neu aufzustellen. Wie die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr weiter mitteilt, kann es während der Arbeiten zu kurzzeitigen Behinderungen kommen, und bittet Verkehrsteilnehmer deshalb um Verständnis.
Artikel-Informationen
erstellt am:
30.09.2024
Ansprechpartner/in:
Johannes Booken
Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
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