B 70: Weitere Einschränkungen für die Benutzung der Ledabrücke bei Leer
Lastbeschränkung wird auf 12,5 t tatsächliches Gewicht geändert
Die Ledabrücke im Zuge der Bundesstraße 70 bei Leer wird weiter lastbeschränkt. Die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Aurich kündigte jetzt eine Herabsetzung des zulässigen Fahrzeuggewichtes von 25 auf 12,5 Tonnen an.
Nach der letzten umfangreichen Betonsanierungsmaßnahme im Jahre 1996 zeigten sich bereits bei der Brückenhauptprüfung im Jahre 2000 erhebliche bestandsgefährdende Schäden außerhalb der sanierten Bereiche. Während der Brückenhauptprüfung 2006 wurden erneut Schäden an der Brückenkonstruktion sowie an den im Jahr 2000 sanierten Bereichen festgestellt. Die Bauwerksprüfung im Jahr 2010 und eine anschließende Nachrechnung der Brückenstatik haben ergeben, dass die Ledabrücke erhebliche Mängel sowohl am Überbau als auch an den Unterbauten und Gründungen aufweist und somit den Anforderungen des heutigen Verkehrs – insbesondere des Schwerlastverkehrs – nicht mehr gerecht wird.
Seit 2011 ist das Bauwerk daher lastbeschränkt und für Schwerverkehr mit einem Gewicht über 25 Tonnen gesperrt, um die Standsicherheit bis zur Verkehrsfreigabe der neuen Ledabrücke möglichst gewährleisten zu können. Zudem ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h bzw. 30 km/h für den Schwerverkehrbeschränkt. Die Beschilderung wurde so gewählt, dass Einzelfahrzeuge über 25 t die Brücke nicht befahren dürfen. Für Fahrzeugkombinationen wie Sattelzüge und LKW mit Anhänger gibt es kaum Einschränkungen.
Bis zum Neubau wird die vorhandene Ledabrücke in regelmäßigen Abständen kontrolliert und beobachtet. Seit 2019 wird eine halbjährliche Brückenprüfung durchgeführt. Diese zeigen auf, dass sich der Zustand weiterhin verschlechtert.
Um zu erreichen, dass die Brücke bis zur Fertigstellung des Ersatzneubaues möglichst unter Verkehr gehalten werden kann, ist daher nun eine weitere Reduzierung der vorhandenen Lastbeschränkung erforderlich.
Die Lastbeschränkung wird auf 12,5 t tatsächliches Gewicht geändert. Damit dürfen auch die Fahrzeugkombinationen nicht über 25 t wiegen. Ausdrücklich ausgenommen von dieser Lastbeschilderung ist der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV).
Die Vorbereitungen für die Änderung der vorhandenen Umleitungsbeschilderung, die seit 2011 aufgestellt ist, sind abgeschlossen. Eine Aufstellung erfolgt voraussichtlich bis Ende April. Ab diesem Zeitpunkt gilt dann die neue Einschränkung.
Artikel-Informationen
erstellt am:
16.03.2022
zuletzt aktualisiert am:
01.08.2023
Ansprechpartner/in:
Frank Buchholz
Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
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