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B 70: Neue Gewichtsbegrenzung für Ledabrücke und Stadtringbrücke in Leer ab 1. März

Neue Regelung soll für Vereinheitlichung sorgen


Um die Ledabrücke (B 70) bei Leer möglichst lange weiter unter Verkehr zu halten, muss die Gewichtsbeschränkung für Überfahrten auf ein zulässiges Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen reduziert werden. Die neue Regelung tritt am 1. März dieses Jahres in Kraft und soll dafür sorgen, dass die Brücke trotz ihres Zustandes bis zur Fertigstellung des geplanten Neubaus im Jahr 2028 befahrbar bleibt.

Weil auch die Stadtringbrücke (Brücke über die Eisenbahn) sanierungsbedürftig ist, wird die Gewichtsbegrenzung auch für diesen Verkehr auf ein zulässiges Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen reduziert, um eine Vereinheitlichung zu erreichen. In enger Zusammenarbeit mit dem Landkreis und der Stadt Leer ist es der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) gelungen, Lösungen für Busse und Fahrzeuge des Rettungswesens, einschließlich der Feuerwehr, zu entwickeln. Die bisherige Umleitungsbeschilderung auf Autobahnen sowie auf Bundes- und Landesstraßen wird in diesen Wochen entsprechend aktualisiert. Darauf weist die NLStBV in Aurich hin.

Bislang gilt im Bereich der Ledabrücke eine Gewichtsbegrenzung von 12,5 Tonnen tatsächlich vorhandenes Gesamtgewicht, im Bereich der Stadtringbrücke sind es 8 Tonnen. Mit Blick auf zielgerichtete Kontrollen durch die Polizei wird es dank der neuen Regelung ab dem 1. März möglich sein, Verstöße direkt vor Ort anhand der Angaben im Fahrzeugschein festzustellen.

Die neue Regelung basiert auf Brückensonderprüfungen, die erhebliche Schäden an der vorhandenen Ledabrücke aufgezeigt haben. Diese Schäden wurden sowohl an den Trägern der Stahlkonstruktion als auch an den Betonfahrbahnplatten festgestellt. Die stetige Überfahrt von Schwerlastfahrzeugen würde den Zustand weiter verschlechtern und das Risiko einer vollständigen Sperrung der Brücke, bevor der Ersatzneubau in Betrieb genommen werden kann, erhöhen. Denn: Die Belastungen durch überfahrende LKW übersteigen die von PKW um ein Vielfaches. Eine eventuell erforderliche Vollsperrung würde tausende Autofahrer, darunter etliche Pendler, die im Vergleich zum Schwerlastverkehr nicht für signifikante Beschädigungen der Brücke verantwortlich sind, treffen und großen Unmut auslösen. „Mit der neuen Regelung tragen wir dafür Sorge, dass die Ledabrücke geschont wird. Gleichzeitig bleiben damit Pendlern lange Umwege erspart“, erklärt Frank Buchholz, Geschäftsbereichsleiter der NLStBV in Aurich.

Allgemeines zur Ledabrücke

Die Ledabrücke wurde in den Jahren 1950/1951 gebaut. Eine Besonderheit ist die Wiederverwendung von Materialien der alten im Krieg gesprengten Brücke. Damit stehen mehrere Teile des Bauwerkes bereits über 80 Jahre lang unter Belastung. Im Laufe der vergangenen Jahrzehnte ist das Verkehrsaufkommen stetig gestiegen. Insbesondere der Schwerlastverkehr, den es in der heutigen Form früher nicht gab, hat stark zugenommen und setzt dem Bauwerk bedeutend zu. So kam die letzte Verkehrszählung im Jahr 2021 zum Ergebnis, dass täglich rund 14.600 Fahrzeuge die B 70 in diesem Abschnitt nutzen.

Presseinformation Bildrechte: NLStBV

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.02.2024

Ansprechpartner/in:
Johannes Booken

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Geschäftsbereich Aurich
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Eschener Allee 31
26603 Aurich
Tel: (04941) 951-103
Fax: (04941) 951-100

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