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B 4: Fahrbahnerneuerung zwischen Steddorfer Kreuz und Jelmstorf startet ab 17. Juni

Ortsdurchfahrt Ebstorf wird vorab als Umleitungsstrecke punktuell instandgesetzt


Auf der B 4 zwischen dem Steddorfer Kreuz und dem Ortseingang Jelmstorf (Landkreis Uelzen) wird ab dem 17. Juni die Fahrbahn erneuert. Die Umsetzung erfolgt in zwei Bauabschnitten unter überwiegend halbseitiger Sperrung der B 4. Nach rund fünf Monaten soll die Maßnahme beendet sein. Bereits ab dem 10. Juni wird die Ortsdurchfahrt (OD) Ebstorf (L 233) punktuell instandgesetzt, da sie Teil der Umleitungsstrecke für die Maßnahme auf der B 4 ist.

Für die punktuelle Sanierung der Ortsdurchfahrt Ebstorf sind nur kurzzeitige Sperrungen nötig. Der Verkehr kann an der Baustelle vorbeifahren – entsprechend ist nur mit geringen Beeinträchtigungen zu rechnen. Eine Woche später, ab dem 17. Juni, starten dann die Vorarbeiten für die Erneuerung der B 4, die mit einer Vollsperrung der Fahrbahn einhergehen.

Mit den niedersächsischen Sommerferien beginnt schließlich die eigentliche Maßnahme auf der B 4 zwischen Bienenbüttel und Jelmstorf. Im ersten Bauabschnitt wird die Fahrbahn Richtung Uelzen zwischen dem Steddorfer Kreuz und dem Ortseingang Jelmstorf erneuert, im zweiten die Fahrbahn Richtung Lüneburg. Für die Bautätigkeiten bleibt eine Fahrbahn für den Verkehr offen. Konkret bedeutet dies, dass Verkehrsteilnehmende aus Uelzen kommend über die B 4 weiterhin nach Lüneburg fahren können. Der Verkehr aus Lüneburg wird ab Melbeck über die L 233 nach Ebstorf, dann weiter auf die B 71 und schließlich auf die B 4 geleitet. Diese Verkehrsführung wird für beide Bauabschnitte gelten.

Für den Abschnittswechsel und Arbeiten in der Fahrbahnmitte muss die B 4 in beide Richtungen zusätzlich gesperrt werden. Für Verkehrsteilnehmende aus Uelzen kommend wird hierfür eine Umleitung ab dem Seedorfer Kreuz über die L 252 und L 232 nach Dahlenburg und von dort über die B 216 nach Lüneburg ausgewiesen. Diese erforderlichen Sperrungen über wenige Tage werden rechtzeitig während der Bauausführung durch eine gesonderte Presseinformation und Beschilderung auf Höhe des Seedorfer Kreuzes bekanntgegeben.

Während der Bautätigkeiten wird das Steddorfer Kreuz (Knotenpunkt B 4 / K 20 / Georgstraße) für eine gewisse Zeit gesperrt sein: Demnach kann man nicht wie gewohnt mit dem Auto von Steddorf direkt nach Bienenbüttel und umgekehrt gelangen. Für Radfahrende und Passantinnen bzw. Passanten ist dies hingegen weiterhin über die Fahrbahnunterführung möglich. Die NLStBV strebt an, dass dort nach den Sommerferien Autofahrerinnen bzw. -fahrer aus Steddorf wieder in Richtung Lüneburg fahren können.

Auch ist vorgesehen, die Bushaltestellen in der Ortsmitte von Jelmstorf zu erneuern und dort eine Fußgängerampel zu errichten. Im Zuge der Maßnahme werden außerdem die Mehrzweckstreifen zurückgebaut und eine 2+1-Verkehrsführung zwischen Bienenbüttel und Jelmstorf auf vorhandener Fahrbahnbreite umgesetzt. Dies stellt die dritte Stufe eines Sicherheitskonzeptes für die B 4 dar, das von der Polizeiinspektion Lüneburg, den Verkehrsbehörden der Landkreise Lüneburg und Uelzen sowie der NLStBV entwickelt wurde. Vorausgegangen waren Maßnahmen zur Geschwindigkeitsbegrenzung und Einziehung der Mehrzweckstreifen mittels Leitpfosten sowie die bereits realisierte 2+1-Verkehrsführung zwischen Tätendorf und Kirchweyhe.

Die NLStBV bittet alle Verkehrsteilnehmenden auf die Beschilderung zu achten und den mit Baustart ausgewiesenen Umleitungsstrecken zu folgen. Die Gemeindeverbindungswege und sonstige vermeintliche Abkürzungen sind nicht für den Verkehr der Bundesstraße geeignet und ein Befahren führt aufgrund der geringen Breite zu gefährlichen Begegnungsverkehren sowie einer Beschädigung dieser Strecken. Daher werden die Gemeinden den überwiegenden Teil dieser Straßen sperren bzw. mit Durchfahrtsbeschränkungen versehen.

Die Polizei wird im Rahmen ihres zur Verfügung stehenden Personals Kontrollen durchführen, um sicherzustellen, dass die Verkehrsteilnehmenden nur die ausgewiesenen Umleitungsrouten nutzen. Darüber hinaus beobachtet die NLStBV gemeinsam mit der Verkehrsbehörde und der Polizei die Situation, um im Falle einer Missachtung gegenzusteuern.

Die Baukosten belaufen sich auf rund 7 Millionen Euro und werden von der Bundesrepublik Deutschland getragen.

Der Geschäftsbereich Lüneburg der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr bittet alle Verkehrsteilnehmenden und Anliegenden der Umleitungsstrecken um Verständnis für die mit diesen erforderlichen Bautätigkeiten verbundenen Störungen und Beeinträchtigungen.

Presseinformation Bildrechte: NLStBV

Artikel-Informationen

erstellt am:
24.05.2024

Ansprechpartner/in:
Anica Ebeling

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Geschäftsbereich Lüneburg
Pressesprecherin
Am Alten Eisenwerk 2 D
21339 Lüneburg
Tel: (04131) 8305-102
Fax: (04131) 8305-299

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