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B 3: Informationsveranstaltung zum Neubau der Ortsumgehung Elstorf

Landesbehörde informierte am 9. November 2017 zum Stand der Planung


Wie bereits am 25. November zum Teil in der örtlichen Presse berichtet wurde, fand am 9. November 2017 im Ratssaal der Gemeinde Neu Wulmstorf eine Informationsveranstaltung zur geplanten Ortsumfahrung Elstorf (Landkreis Harburg) im Zuge der Bundesstraße 3 zwischen der B 73 westlich Neu Wulmstorf und der B 3 südlich Elstorf statt.

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Lüneburg, hatte die betroffenen Gemeinden, die Städte Buxtehude und Hamburg sowie die Landkreise Harburg und Stade eingeladen, um über den aktuellen Stand der Planung und den weiteren Ablauf des Planungsprozesses bis zur Erlangung der Baureife zu informieren.

Mit der Einstufung der Umfahrung Elstorf in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplanes im letzten Jahr hat der Geschäftsbereich Lüneburg die zusammenhängende Planung der Teilabschnitte Umfahrung Ketzendorf und Elstorf aufgenommen.

Nach einem ersten Gespräch im Januar dieses Jahres mit den unteren Planungsbehörden der Landkreise Stade und Harburg stellte der Geschäftsbereich Lüneburg jetzt den anwesenden Kommunalvertretern den vorläufigen Planungsraum und den weiteren Ablauf des Planungsprozesses bis zur Erlangung der Baureife vor.

Nach Aufstellung der notwendigen Unterlagen ist der nächste Schritt eine Antragskonferenz mit den Trägern öffentlicher Belange für das anstehende Raumordnungsverfahren, die voraussichtlich im Herbst nächsten Jahres stattfinden wird. Nach den weiteren Planungsschritten Raumordnungsverfahren, Linienbestimmung durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und weitere Entwurfsplanung könnte 2025 das Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden. Ein Beschluss, Voraussetzung für den Baubeginn, wäre dann frühestens 2027 zu erwarten.

Der Geschäftsbereich Lüneburg machte deutlich, dass die Beteiligung und regelmäßige Information der Öffentlichkeit von Beginn an als fester Bestandteil des Planungsprozesses nach Erreichen entsprechender Teilergebnisse vorgesehen ist. Außerdem sollen die Träger der öffentlichen Belange sowie betroffene Verbände im Rahmen von Arbeitskreissitzungen in den Planungsprozess eingebunden werden. Die Unterstützung vor Ort wird als sehr wichtig angesehen für eine schnelle und erfolgreiche Planung.

Presseinformation Bildrechte: NLStBV

Artikel-Informationen

erstellt am:
03.09.2018
zuletzt aktualisiert am:
14.01.2022

Ansprechpartner/in:
Dirk Möller

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Geschäftsbereich Lüneburg
Geschäftsbereichsleiter
Am Alten Eisenwerk 2 D
21339 Lüneburg
Tel: (04131) 8305-101
Fax: (04131) 8305-299

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