B 195: Bau einer Behelfsbrücke über die Löcknitz bei Wehningen (Amt Neuhaus) startet ab 7. April
Verkehrseinschränkungen voraussichtlich bis Anfang Juni 2025
Im Zuge der B 195 muss zwischen Wehningen (Landkreis Lüneburg) und Rüterberg in Kürze mit Verkehrseinschränkungen gerechnet werden. Grund dafür: Ab dem 7. April beginnen dort die Arbeiten zur Herstellung einer Behelfsbrücke über die Löcknitz bei Wehningen, um den Bereich stand- und verkehrssicher zu halten. Die Maßnahme soll Anfang Juni 2025 abgeschlossen sein.
Die Behelfsbrücke aus Stahl wird auf die bestehende Brücke gelegt und in beide Richtungen mit maximal 30 km/h befahrbar sein. Zusätzlich wird ein Behelfsgehweg für Passantinnen bzw. Passanten angeschlossen. Die Arbeiten finden unter Vollsperrung der B 195 zwischen Wehningen und Rüterberg statt. Für Autofahrende erfolgt die Umleitung ab Tripkau über die K 60 bis Vielank, über die L 6 bis Woosmerhof und weiter über die L 4 bis zur B 191. Radfahrende werden ab Wehningen über Woosmer, über die L 4 bis Heidhof und zurück zur B 195 geführt. Die Umleitung in Gegenrichtung verläuft in umgekehrter Reihenfolge. Eine Beschilderung wird aufgestellt. Aufgrund vorbereitender Arbeiten bzw. Restarbeiten kann es zwischenzeitlich zudem zu einer halbseitigen Sperrung der B 195 kommen. Die Baukosten von rund 980.000 Euro werden von der Bundesrepublik Deutschland getragen.
Proaktive Maßnahme aus Sicherheitsgründen
Die Brücke über die Löcknitz bei Wehningen wurde 1971 errichtet und besteht aus einer Wehranlage und einer Brückenplatte. Beim Bau wurde seinerzeit Spannstahl verwendet, der nach heutiger Erkenntnis als korrosionsgefährdet und in diesem Fall als nicht mehr zukunftssicher gilt. Entsprechend wird das Bauwerk seit Anfang 2023 mithilfe eines Monitoring-Systems überwacht. Mit der jetzt anstehenden Maßnahme soll verhindert werden, dass die Spannstähle versagen und es zu einer längeren Sperrung der Brücke kommt.
Für die Wehranlage ist der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) zuständig, die Brückenplatte fällt in den Zuständigkeitsbereich der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV). Geplant ist, gemeinsam mit dem NLWKN im Zuge der Erneuerung der Wehranlage in den kommenden Jahren eine neue Brücke zu bauen.
Der Geschäftsbereich Lüneburg der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr bittet alle Verkehrsteilnehmenden und Anliegenden der Umleitungsstrecken um Verständnis für die mit diesen erforderlichen Bautätigkeiten verbundenen Störungen und Beeinträchtigungen.
Artikel-Informationen
erstellt am:
18.03.2025
Ansprechpartner/in:
Anica Ebeling
Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
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