Baurecht für Energieleitung Conneforde - Merzen steht
Landesbehörde schließt Verfahren für letzten Planungsabschnitt ab
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) hat Baurecht für sämtliche sieben Abschnitte der 125 Kilometer langen Höchstspannungsleitung von Conneforde bei Bockhorn (Landkreis Friesland) bis nach Merzen im Landkreis Osnabrück geschaffen. Die Leitung soll das bestehende Höchstspannungsnetz ertüchtigen. Die Genehmigung des letzten Abschnittes schließt jetzt die umfangreiche Bearbeitung des Gesamtvorhabens ab.
96 Kilometer der Strecke zwischen Conneforde und Merzen fallen in das Gebiet des Netzbetreibers Tennet TSO GmbH. Das Unternehmen hat sie in sechs Planungsabschnitte unterteilt. Verantwortlich für den siebten Abschnitt ist der Netzbetreiber Amprion. Die Strecke ist 29 Kilometer lang und führt durch den Landkreis Osnabrück.
Das Gesamtprojekt dient der Kapazitätssteigerung im Übertragungsnetz und der Entlastung bestehender Höchstspannungsleitungen, insbesondere in Nord-Süd-Richtung. Nicht zuletzt soll die Onshore- und Offshore-Windenergie aus Niedersachsen zuverlässig in den Süden abgeleitet werden. Darüber hinaus verknüpft die neue Leitung das bestehende Verteilernetz auf Hochspannungsebene (110-kV) mit dem Übertragungsnetz.
Start der Genehmigungsverfahren war im Dezember 2020: Der Netzbetreiber Tennet TSO GmbH hatte die Planfeststellung des ersten Abschnittes beantragt. Die Beantragung der weiteren Abschnitte erfolgte schrittweise und teils parallel bis zum Januar 2023.
Der längste Leitungsabschnitt beträgt knapp 25 Kilometer und verläuft zwischen den Umspannwerken Garrel Ost und Cappeln West. Der kürzeste Abschnitt ist drei Kilometer lang und führt von der Haupttrasse bis zum Umspannwerk Garrel Ost.
Die Genehmigungsverfahren dauerten im Schnitt rund zwei Jahre. Die Landesbehörde würdigte in jedem Verfahren zahlreiche Stellungnahmen von Bürgerinnen, Bürgern, Vereinen oder Firmen. Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange kamen jeweils noch hinzu. Die jeweiligen Planfeststellungsbeschlüsse sind zwischen rund 280 und 700 Seiten stark. Insgesamt umfassen die Beschlüsse der Gesamtstrecke knapp 3.200 Seiten.
Genehmigungsbehörden: Wer macht was?
Für solche Genehmigungsverfahren sind grundsätzlich die Behörden des Bundeslandes zuständig, in denen die Energieleitung verläuft. In Niedersachsen ist das die NLStBV. Für Vorhaben, die über mehrere Bundesländer oder über Nationalstaatsgrenzen verlaufen, liegt die Zuständigkeit überwiegend bei der Bundesnetzagentur. Etwa 6.300 Kilometer an Energieleitungen bundesweit bearbeiten die Genehmigungsbehörden der Länder. Die Bundesnetzagentur bearbeitet rund 7.500 Kilometer.
Zum aktuellen Abschnitt
Das Verfahren zum jetzt planfestgestellten Planungsabschnitt war Ende Januar 2023 eingeleitet worden, der Planfeststellungsbeschluss ist am 14. Februar ergangen. Der Abschnitt beginnt nordöstlich der Gemeinde Garrel und endet am Umspannwerk Garrel Ost, östlich der Gemeinde. Mit dem Beschluss wird neben der neuen Leitung auch der Rückbau eines Teils der 110-kV-Leitung bis zum Umspannwerk Cloppenburg Ost zugelassen. Die durch den Bau betroffenen Gemeinden sind Garrel, und Emstek sowie die Stadt Cloppenburg. Die drei Kilometer lange Strecke wird als Freileitung ausgeführt.
Rund 700 Kilometer Energieleitungen seit 2022 genehmigt
Seit 2022 hat die NLStBV Baurecht für rund 730 Kilometer an Energieleitungen geschaffen, mehr als 350 Kilometer davon im vergangenen Jahr.
Rund 200 Leitungskilometer in Niedersachsen befinden sich im Genehmigungsprozess. Ihre jeweiligen Planungsabschnitte werden in den nächsten Monaten zur Baureife gebracht.
Und weitere Verfahren stehen bevor: Für die kommenden drei Jahre sind 36 angemeldet. Das sind nach derzeitigem Planungsstand mindestens 1.700 Kilometer an Energieleitungen – mehr als 800 davon an Land und mehr als 900 auf See. 22 dieser neuen Verfahren – oder mindestens 1.100 Leitungskilometer – sollen bis Ende 2026 abgearbeitet sein. Zwischen einem und drei Jahren liegen zwischen Antrag und Genehmigung – je nach Umfang und Art des Projektes.
Artikel-Informationen
erstellt am:
25.02.2025
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