A 20: Abschnitt 2 von der A 29 bei Jaderberg bis zur B 437 bei Schwei
Planfeststellungsverfahren
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Oldenburg, hat für den Neubau des 2. Abschnitts der Küstenautobahn A 20 von der A 29 bei Jaderberg bis zur B 437 bei Schwei die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach den §§ 17 ff. Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) in Verbindung mit den §§ 15 bis 27 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sowie den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Stabsstelle Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt.
Die vorliegende Planung umfasst den Neubau der Küstenautobahn A 20 im Abschnitt 2 zwischen der A 29 bei Jaderberg und der B 437 bei Schwei. Die Baustrecke beginnt östlich des geplanten Autobahnkreuzes A 20/ A 29, umfährt zunächst in einem Linksbogen, gefolgt in einem Rechtsbogen, ein Waldgebiet bei Gut Hahn, um dann in einer relativ gestreckten Linienführung Richtung Osten zu verlaufen. Nach der Querung der L 864 (Jaderlangstraße) schwenkt die Trasse in nordöstlicher Richtung ab. Diese Grundrichtung wird mit einer gestreckten Linienführung bis zum Bauende nach der B 437 beibehalten. Das Ende der Baustrecke liegt unmittelbar nordöstlich der B 437.
Das geplante Straßenverkehrsvorhaben mit einer Länge von 22,45 km stellt den 2. Bauabschnitt der geplanten, rund 120 km langen A 20 zwischen Westerstede und Drochtersen dar.
Durch die geplante Maßnahme kommt es auch zu Eingriffen in den Naturhaushalt und in das Landschaftsbild, die Kompensationsmaßnahmen erforderlich machen, so u. a. auf dem ehemaligen Standortübungsplatz Friedrichsfeld im Landkreis Friesland.
Durch den Neubau der Küstenautobahn A 20 zwischen der A 29 bei Jaderberg und der B 437 bei Schwei wird es weiterhin zu einem Lärmzuwachs im nachgeordneten Straßennetz kommen. Dies wirkt sich über den eigentlichen Planungsbereich bis in die Landkreise Ammerland, Leer, Wesermarsch und Friesland aus.
Das Planfeststellungsverfahren wurde am 1. Dezember 2017 eingeleitet. Die Planunterlagen haben in der Zeit vom 8. Januar 2018 bis einschließlich zum 7. Februar 2018 bei den folgenden Gemeinden zur allgemeinen Einsichtnahme ausgelegen:
- im Landkreis Ammerland: Gemeinde Rastede, Gemeinde Wiefelstede, Gemeinde Bad Zwischenahn sowie Stadt Westerstede,
- im Landkreis Wesermarsch: Gemeinde Butjadingen, Gemeinde Ovelgönne, Gemeinde Jade und Gemeinde Stadland, Stadt Brake und Stadt Elsfleth,
- im Landkreis Friesland: Stadt Varel,
- im Landkreis Leer: Stadt Leer (Ostfriesland), Samtgemeinde Jümme, Gemeinde Uplengen.
Darüber hinaus konnten die Planfeststellungsunterlagen im Auslegungszeitraum auch auf der Internetseite der NLStBV eingesehen werden. Für die Dauer des Verfahrens ist der Plan auf dem zentralen UVP-Portal des Landes Niedersachsen für die Öffentlichkeit zugänglich.
Im Falle von Abweichungen ist der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen maßgeblich (§ 20 Abs. 2 Satz 2 UVPG).
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, konnte sich bis einschließlich 21. März 2018 zu der Planung äußern.
Eingegangen sind 46 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange und rund 450 Einwendungen Privater. Themenschwerpunkte der Einwendungen sind u. a. die Gesamtkonzeption der A 20, Eingriffe in Natur und Landschaft, Lärm- und Abgasemissionen, die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen, Existenzgefährdungen, Gefährdung des Grundwassers, die Befürchtung von Bauschäden sowie eine Wertminderung von Wohneigentum und Grundstücken. Die Einwendungen und Stellungnahmen wurden der Vorhabenträgerin zur Bearbeitung übergeben.
Aufgrund der Reform der Bundesfernstraßenverwaltung ist seit dem 01.01.2021 die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nordwest - Außenstelle Oldenburg, Trägerin des beantragten Vorhabens.
Das Verfahren wird fortgesetzt.
Ein Teil der vom Antragsteller eingereichten Planunterlagen wird hier zur allgemeinen Information veröffentlicht. Die rechtlichen Vorgaben und Fristen des Planfeststellungsverfahrens bleiben hiervon unberührt. Ein Rechtsanspruch lässt sich aus dieser Veröffentlichung nicht ableiten.
Eingereichte Planunterlagen
Artikel-Informationen
erstellt am:
18.12.2017
zuletzt aktualisiert am:
28.10.2024
Ansprechpartner/in:
Werner Hindahl
Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernat 41 (Planfeststellung)
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Tel: (0511) 3034-2042
Fax: (0511) 3034-2099