A 20 / A 26: Neubau des Kreuzes Kehdingen
Planfeststellungsverfahren
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr plant in ihren Geschäftsbereichen Oldenburg und Stade im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur den Bau der Bundesautobahnen A 20 und A 26. Seit 01. Januar 2021 hat diese Aufgabe die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nord, Außenstelle Stade übernommen.
Der damalige Geschäftsbereich Stade der NLStBV hat für die Verknüpfung der A 20 mit der A 26 durch das Kreuz Kehdingen die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens beantragt. Das Kreuz wird als vierarmiger Knotenpunkt in Form eines vollständigen Kleeblatts ausgebildet. Der Anschluss an das nachgeordnete Straßennetz wird in Richtung B 495 über die K 27 und die K 12 sowie zur L 111 jeweils über einen Zubringer hergestellt. Der als A 26 geplante Teil beginnt westlich des Kreuzes Kehdingen, wird über die A 20 überführt und endet östlich am Planfeststellungsabschnitt 5a der A 26. Die Baustrecke beginnt bei Bau-km -1-542.495 und endet bei Bau-km 1+700.000. Die Länge des Planungsabschnittes beträgt einschließlich des Zubringers zur Verknüpfung mit der K 27 rund 3.200 m.
Neben der Straßenplanung selbst sind auf dem Gebiet der Gemeinde Drochtersen landschaftspflegerische Ausgleichsmaßnahmen geplant.
Mit dem Bau der gesamten A 20 bzw. auch mit dem Bau einzelner Abschnitte ergeben sich Verkehrsumlagerungen im nachgeordneten Straßennetz. Durch den Neubau des Kreuzes Kehdingen und den Zubringerstrecken wird es zu einem Lärmzuwachs im nachgeordneten Straßennetz kommen. Dies wirkt sich über den eigentlichen Planungsbereich hinaus in der Gemeinde Drochtersen sowie in der Samtgemeinde Nordkehdingen aus.
Das Planfeststellungsverfahren wurde am 24. August 2017 eingeleitet. Die Planfeststellungsunterlagen haben in der Zeit vom 18. September 2017 bis einschließlich 17. Oktober 2017 bei der Gemeinde Drochtersen und der Samtgemeinde Nordkehdingen zur allgemeinen Einsichtnahme ausgelegen und konnten außerdem im oben genannten Zeitraum unter der Adresse http://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview eingesehen und heruntergeladen werden.
Die Planunterlagen stehen online auch unter https://uvp.niedersachsen.de/ zur Verfügung.
Die betroffene Öffentlichkeit hatte innerhalb einer auf sechs Wochen verlängerten Frist nach Ablauf der Auslegung, also bis einschließlich 28. November 2017, Gelegenheit zur Äußerung. Die Äußerungen (Einwendungen und Stellungnahmen) waren schriftlich oder zur Niederschrift ausschließlich bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr zu erheben.
Eingegangen sind nach der Auslegung insgesamt 38 Einwendungsschreiben. Des Weiteren liegen 25 Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange vor. Inhaltliche Schwerpunkte der Einwendungen sind Zweifel an der Eignung der K 12 / K 27 als Zubringer sowie die Forderung nach der Freigabe des Kreuzes Kehdingen erst mit dem 7. Bauabschnitt der A 20.
Der Erörterungstermin fand am 27. und 28. August 2018 in Drochtersen statt.
Im Ergebnis der durchgeführten Erörterung der vorgetragenen Einwendungen und Stellungnahmen, zwischenzeitlicher Abstimmungen mit Betroffenen und Anliegern, erfolgter ergänzender Untersuchungen, aktueller Regelwerke sowie veränderter umweltfachlicher Anforderungen und eines durchgeführten Sicherheitsaudits ergab sich die Notwendigkeit zur teilweisen Überarbeitung der Planfeststellungsunterlage. Die daraus folgenden Planänderungen sind Bestandteil der 1. Deckblattfassung.
Die Planunterlagen zur 1. Deckblattänderung wurden in der Zeit vom 11. Januar 2023 bis zum 10. Februar 2023 zur allgemeinen Einsicht veröffentlicht. Die Auslegung der Unterlagen wurde gemäß § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt.
Eingegangen sind nach der Auslegung der Planunterlagen zur 1. Deckblattänderung insgesamt sieben Einwendungsschreiben. Des Weiteren liegen 23 Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange vor. Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nord, Außenstelle Stade erstellt momentan die Erwiderungen zu den eingegangene Einwendungen und Stellungnahmen.
Das Verfahren wird fortgesetzt.
Ein Teil der vom Antragsteller eingereichten Planunterlagen wird hier zur allgemeinen Information veröffentlicht. Die rechtlichen Vorgaben und Fristen des Planfeststellungsverfahrens bleiben hiervon unberührt. Ein Rechtsanspruch lässt sich aus dieser Veröffentlichung nicht ableiten.
Eingereichte Planunterlagen (Auszug):
Hinweis:
Über den unten stehenden Link "E-Mail an Ansprechpartner/in" können keine formwirksamen Einwendungen erhoben werden. Einwendungen müssen unterschrieben sein, um formwirksam erhoben zu sein.
Artikel-Informationen
erstellt am:
13.09.2017
zuletzt aktualisiert am:
13.03.2023
Ansprechpartner/in:
Stefan Erler
Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernat 41 (Planfeststellung)
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Tel: (0511) 3034-2912
Fax: (0511) 3034-2099