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Luftverkehr


Die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr ist Luftfahrt- und Luftsicherheitsbehörde für Niedersachsen. Sie ist Ansprechpartnerin für den Luftfahrer, die Betreiber von Flugplätzen, die Luftfahrtunternehmen, aber auch für die Bürger, die nicht selbst aktiv Luftfahrt betreiben.

In Niedersachsen sind zurzeit rund 150 Flugplätze für den zivilen Luftverkehr zugelassen. Der Oberbegriff "Flugplätze" umfasst neben den Flughäfen auch Landeplätze und Segelfluggelände.

Nachstehend ein Überblick über die Schwerpunkte unserer Aufgaben. Beachten Sie hierzu auch die Navigationspunkte oben.

Blick ins Cockpit einer Aquila AT01   Bildrechte: NLStBV
Blick ins Cockpit einer Aquila AT01.

Unsere Aufgaben:

  • Genehmigung und Überwachung von Flugplätzen
    Zu den Aufgaben der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr gehören die Genehmigung der Anlage und des Betriebs von Flugplätzen sowie die sich in der Folge ergebenden Aufsichtsmaßnahmen. Bei den Flughäfen ist die Landesbehörde zuständig für den Seeflughafen Cuxhaven/ Nordholz; für die Flughäfen Hannover-Langenhagen und Braunschweig/ Wolfsburg liegt die Zuständigkeit beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung. Die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr ist außerdem zuständig für die Genehmigung des Betriebs von Flugmodellen.
  • Luftfahrtunternehmen, Ausbildungseinrichtungen (Flugschulen)
    Zu den Aufgaben der Luftfahrtbehörde gehört die Genehmigung und Überwachung des Betriebs von bestimmten Luftfahrtunternehmen und von Ausbildungseinrichtungen für den Flugbetrieb nach Sichtflugregeln.
  • Flugbetrieb, Genehmigung von Luftfahrtveranstaltungen
    Flugzeuge dürfen nur auf dafür bestimmten Flugplätzen starten und landen (so genannter Flugplatzzwang). Die Praxis erfordert jedoch immer wieder Ausnahmen. Die Landesbehörde erteilt in besonderen Fällen auch Erlaubnisse für den Flugbetrieb außerhalb von Flugplätzen oder ermöglicht es Luftfahrzeugführern, im Einzelfall auf solchen Flugplätzen zu starten oder zu landen, die für sie eigentlich nicht bestimmt sind. Genehmigungspflichtig sind beispielsweise auch Bannerschleppflüge, Lasttransporte mit Hubschraubern oder Flüge unterhalb der Mindesthöhen, etwa zu Film- und Fotozwecken. Die Genehmigung von Luftfahrtveranstaltungen gehört ebenso zu unseren Aufgaben wie die Mitwirkung in bestimmten Baugenehmigungsverfahren, vornehmlich bei Bauhöhen von mehr als 100 Metern über Grund (beispielsweise Windenergieanlagen).
  • Fragen und Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern
    Luftfahrt ist praktisch immer mit Geräusch verbunden. Insbesondere in den Sommermonaten gehört es zum Alltag der Luftfahrtbehörde, Beschwerden von Bürgern nachzugehen, die sich durch zu tief fliegende Luftfahrzeuge oder durch zu risikofreudige Piloten gestört oder gefährdet fühlen.
  • Luftfahrtpersonal
    Wir erteilen die luftverkehrsrechtlichen Erlaubnisse das fliegende Personal von Flugzeugen, Hubschraubern, Segelflugzeugen und Freiballonen, soweit es sich um Flugbetrieb nach Sichtflugregeln handelt. Auch die Abnahme von Prüfungen erfolgt durch die Luftfahrtbehörde, bei denen neben dem Verwaltungspersonal auch erfahrene Piloten beschäftigt sind. Nicht jeder, der eine Lizenz einmal erworben hat, bleibt tauglich und zuverlässig. Die Luftfahrtbehörde nimmt Hinweise auf gesundheitliche oder fachliche Defizite zum Anlass, die Tauglichkeit und Zuverlässigkeit von Luftfahrern im Interesse der Flug- und Luftsicherheit und der Bevölkerung bei gegebenem Anlass auf den Prüfstand zu stellen.
  • Sicherheitsüberprüfung von Personal
    Das Thema Sicherheit und Sicherheitsüberprüfung von Personal der Fluglinien und Bodenpersonal an Flughäfen hat insbesondere seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 an Bedeutung gewonnen. Die Landesbehörde ist für die Überprüfungen der Zuverlässigkeit bestimmter Personenkreise an den Flughäfen Hannover-Langenhagen, Braunschweig/ Wolfsburg, Lemwerder und Cuxhaven/ Nordholz zuständig. Weitere Aufgaben ergeben sich aus dem Anfang 2005 in Kraft getretenen Luftsicherheitsgesetz.
Flugzeug   Bildrechte: www.pixabay.com

Flugzeug (Symbolfoto).

Lage der Flugplätze

in Niedersachsen, dargestellt in unserem

Weitere Informationen

auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung:

Artikel-Informationen

erstellt am:
26.02.2010
zuletzt aktualisiert am:
14.07.2024

Ansprechpartner/in:
Dezernat 42 (Luftverkehr)

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Tel: (0511) 3034-01
Fax: (0511) 3034-2099

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