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Energieleitung Wehrendorf – Gütersloh kann weiterwachsen

Landesbehörde schafft Baurecht für Planungsabschnitt Wehrendorf – Lüstringen


Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) hat Baurecht für den zweiten niedersächsischen Abschnitt („GA4“) einer insgesamt 42 Kilometer langen Höchstspannungsleitung in Niedersachsen geschaffen. Der aktuell am 18. September 2024 genehmigte Abschnitt zwischen Wehrendorf und Lüstringen ist knapp 17 Kilometer lang und führt durch die Stadt Osnabrück sowie die Landkreise Osnabrück, Diepholz und Grafschaft Bentheim. Bei der Leitung handelt es sich um ein Pilotprojekt. In diesem Projekt soll eine Kombination aus Freileitungen und Teilerdverkabelung entstehen.

Der Netzbetreiber Amprion GmbH hatte Ende Dezember 2022 die Planfeststellung des Abschnitts „GA4“bei der Landesbehörde beantragt. Mehr als 30 Stellungnahmen und Einwendungen von Bürgerinnen, Bürgern, Vereinen oder Firmen prüfte und würdigte die Landesbehörde im Verfahrensverlauf. 75 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange kamen noch hinzu. Die abschließende Würdigung aller Äußerungen und Abwägung aller Interessen mündete in einem mehr als 350 Seiten starken Planfeststellungsbeschluss.

Der Planfeststellungsbeschluss für den „GA4“ ist am 18. September 2024 ergangen.

Trassenverlauf mit Freileitungen und Erdverkabelung

Als Pilotprojet soll das Vorhaben auf Grundlage des EnLAG in einer kombinierten Freileitung und Teilerdverkabelung umgesetzt werden.

Der aktuell planfestgestellte Genehmigungsabschnitt „GA4“ schließt in Lüstringen am Stockumer Berg an den „GA3“ (Landesgrenze NDS/ NRW – Lüstringen) mit einem Erdverkabelungsanschnitt bis zur Kabelübertragungsstation (KÜS) bei Krevinghausen an. Von dort verläuft die Stromtrasse dann weiter als Freileitung bis zum Umspannwerk Wehrendorf. In diesem Abschnitt werden 10,4 Kilometer Erdkabel und 6,3 Kilometer Freileitungen gebaut.

Der Planfeststellungbeschluss für den 3. Genehmigungsabschnitt „GA3“ zwischen Lüstringen und Königsholz (Landesgrenze NI/NRW) wurde am 17. Juli 2024 erlassen. Der Beschluss wird vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig beklagt. In diesem Abschnitt sollen 8,9 Kilometer Erdverkabelung sowie 16,6 Kilometer Freileitungen entstehen.

Gesamtprojekt Höchstspannungsleitung Wehrendorf – Gütersloh

Die Energieleitung ertüchtigt insgesamt das bestehende Höchstspannungsnetz zwischen Wehrendorf und Gütersloh. Die beiden Planungsabschnitte „GA3“ und „GA4“ liegen in Niedersachsen, die Abschnitte „GA1“ und „GA2“ in Nordrhein-Westfalen.

Amprion als Vorhabenträgerin plant hier den Neubau einer ca. 70 km langen 110-/380-kV-Höchstspannungsleitung zwischen Gütersloh (NRW) und Wehrendorf (NDS). Der Leitungszug von Gütersloh über Lüstringen nach Wehrendorf wird für den weiterführenden Transport der Energie über das Ruhrgebiet in die Ballungsräume Rhein/Main und Rhein/Neckar benötigt. Im gleichen Zug wird mit dem Vorhaben eine leistungsstarke Verbindung zwischen den Regionen Osnabrück und Ostwestfalen geschaffen.

Die Energieleitung ertüchtigt insgesamt das bestehende Höchstspannungsnetz zwischen Wehrendorf und Gütersloh. Die beiden Planungsabschnitte „GA3“ und „GA4“ liegen in Niedersachsen, die beiden Abschnitte „GA1“ und „GA2“ in Nordrhein-Westfalen.

Niedersachsen: 1.800 Leitungskilometer kurz vor dem Antrag

Seit 2022 hat die NLStBV Baurecht für mehr als 300 Kilometer an Höchstspannungsleitungen geschaffen. Insgesamt im Bau sind landesweit derzeit mehr als 400 Kilometer. Rund 700 Leitungskilometer in Niedersachsen befinden sich im Genehmigungsprozess. Ihre jeweiligen Planungsabschnitte werden in den nächsten Jahren zur Baureife gebracht.

80 Kilometer Höchstspannungsleitung hat die Landesbehörde 2023 genehmigt, zusätzlich hat sie 16 weitere Energieleitungsverfahren abgewickelt.

Und weitere Verfahren stehen bevor: Für die kommenden drei Jahre sind 60 angemeldet. Das sind nach derzeitigem Planungsstand mindestens 1.800 Kilometer an Energieleitungen – mehr als 700 davon an Land und mehr als 1.000 auf See. 36 dieser neuen Verfahren – oder mindestens 1.100 Leitungskilometer – sollen bis Ende 2026 abgearbeitet sein. Zwischen einem und drei Jahren liegen zwischen Antrag und Genehmigung – je nach Umfang und Art des Projektes.

Presseinformation Bildrechte: NLStBV

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.09.2024

Ansprechpartner/in:
Pressestelle: Andreas Moseke, Heike Haltermann, Jens-Thilo Schulze

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Öffentlichkeitsarbeit
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30453 Hannover
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